Ärger mit dem Fitnessstudio!

4 Antworten

Hallo "MarcAre",

sicherlich können Sie den Nachweis führen, dass Sie die damals an Sie herangetragene Hauptforderung aus dem Vertragsverhältnis mit dem Fitnessstudio inkl. der im Mahnschreiben ausgewiesenen Nebenforderungen beglichen haben. Wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, so sollen mit Zahlung des Betrags lt. Kostenaufstellung im Mahnschreiben des inzwischen seitens des Studiobetreibers eingeschalteten Inkassodienstes alle Ansprüche bis Vertragslaufzeitende abgegolten sein.

Zu klären wäre allerdings, ob damit tatsächlich auch das Vertragsverhältnis geendet und sich nicht - wie man vermuten könnte - gewissermaßen stillschweigend (Laufzeitverträge und Abonnements) verlängert hat. Können Sie denn den mutmasslich unrechtmäßig von Ihrem Konto abgebuchten Betrag hinsichtlich der Höhe in irgendeiner Weise zuordnen (möglicherweise ein Monatsbeitrag)?

Falls es sich in Ihrer Angelegenheit um einen Laufzeitvertrag handeln soll, wäre es für eine Klärung der Herkunft des vormalig abgebuchten Geldbetrags hilfreich, die damit verbundene vertragliche Laufzeit und zudem die ursprünglich vereinbarten Zahlungsmodalitäten (Überweisung gegen Rechnung bzw. Einzugsermächtung oder vergleichbar) zu kennen.

Semmel76  15.11.2011, 17:44

Sorry - die eigentliche Antwort auf Ihre Kernfrage habe ich leider vergessen, hole dies aber nach:

Sie sollten m.E. umgehend abklären, ob das seinerzeit eingegangene Vertragsverhältnis wirksam beendet ist.

  1. Die 10€ Gebühr sind genau der Betrag, den die Bank dem Fitness-Studio dafür in Rechnung stellt, dass sie unrechtmäßig von deinem Konto abgebucht haben. Das wollen sie sich jetzt bei dir wiederholen.

  2. Du solltest dir abgewöhnen, solche Dinge telefonisch versuchen zu regeln. Ich würde an deiner Stelle nur noch schriftlich verkehren. Hinterher - falls es eskaliert (z. B. vor Gericht) - zählt ohnehin nur das, was schriftlich gelaufen ist. Und wenn dann lediglich Rechnungen und Mahnungen vom Studio an dich existieren, aber eine Reaktion deinerseits nicht belegt werden kann, dann kann die Sache noch nachteilig für dich ausgehen. "Wer schreibt, der bleibt".

  3. Wenn alle rechtmäßigen Forderungen des Studios an dich jedoch tatsächlich bezahlt sind, dürfte dir nichts passieren. Kannst dich gelassen zurücklehnen. Allerdings solltest du Schriftstücke, deren Empfang der Absender belegen kann (z. B. durch Empfangsbestätigung, Zeugen, amtl. Zustellung, Einschreiben oder einer nachträglichen Reaktion deinerseits, auch wenn es nur ein Telefonanruf ist) auch juristisch adäquat (d. h. ebenfalls schriftlich und am besten ebenfalls mit Empfangsbestätigung) beantwortet werden. Selbst wenn du nur antwortest "Die Rechnung ist nicht nachvollzieher. Ich bitte um Plausibilitätserklärung. MfG."

Wie hier schon erwähnt, sollten solche Dinge grundsätzlich schriftlich geklärt werden.

An deiner Stelle hätte ich die von dir beschriebene unberechtigte Abbuchung (da schon überwiesen) schriftlich als unberechtigt angemahnt und die Rücküberweisung mit Frist (10-14) angefordert mit Androhung der Lastschrift-Rückgabe nach fruchtlosem Verstreichen der Frist.

Als Nachweis hat sich ein Fax vorab mit Protokoll (Beweis) oft bewährt (ggf. mit Einzelnachweis Telefonrechnung). Ich rate zu einem eigenen häuslichen Faxgerät zur erheblichen zeitlichen Entlastung.

Da du nach deinen Angaben die Forderung des Inkassobüros anerkannt und den offenen Betrag vermutlich vollumfänglich überwiesen hast, darfst du deine Ängste wieder in den Schrank stellen.

Bei (nicht mehr zu erwartenden) Inkassoschreiben diesbezüglich kannst du entspannt reagieren.

Solltest du dort nicht mehr zukünftig trainieren wollen, die fristgerechte Kündigung nicht vergessen.

wenn du eine schriftliche Bestätigung dafür hast musst du dir keine Sorgen machen. Eventuell sind es noch ausstehende Mahngebühren. Hoffe du hast deinen Vertrag schriftlich und fristgerecht gekündigt. Du solltest alles schriftlich machen und nicht Telefonisch sonst kannst du nichts beweisen. Frag im Notfall deine Eltern um Rat.