Muss ich diese Inkassorechnung zahlen?

13 Antworten

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Zunächst ist das, wie Du schreibst, eine E-Mail somit kannst Du es vergessen.

Ebenfalls schreibst Du daß die Fa. seit 2014 nicht mehr existiert, somit ist die Forderung ohnehin verjährt, selbst wenn sie damals rechtens gewesen wäre. Einen Titel gibt es nicht also exisiert die Forderung nicht mehr.

Ingnoriere die Mail einfach. Sollte eine Mahnung per Post irgendwann kommen, kannst Du das im Grunde auch ignorieren. Allerdings würde ich, einmalig, per Einschreiben die Forderung als unberechtigt zurückweisen und gleichzeitig die Einrede der Verjährung geltend machen.

Alle weiteren Schreiben entsorge in den Papierkorb. Sollte, was nicht zu erwarten ist, ein Mahnbescheid kommen, mußt Du Widersprechen. Geht ganz einfach mit einem Kreuzchen auf dem Vordruck.

Rufe aber niemals bei der Inkassobude an, das ist nur was für Masochisten die sich gerne fertig machen lassen möchten.

Es ist ja kein Unbetrag, selbst wenn die noch Anwaltskosten und weiss was nicht noch alles oben drauf packen. Ich würde an Deiner Stelle versuchen, Betrüger ins offene Messer laufen zu lassen:

Warte mal ab, was geschieht. Meist gehen Betrüger davon aus, dass man aufgrund angedrohter Rechtsmittel zahlt. Aber wenn sie dann Klage einreichen, klemmen sie den Sch. ein und verschwinden.

ich würde es so machen: Absolutes Stillschweigen - keine Reaktion. Wenn dann irgendwann eine Gerichtsvorladung rein schneit, müssen sie die Hose runter lassen und sich zu erkennen geben. Dann ist es früh genug, um die Forderung zu prüfen. Denn sie müssen dann nicht dir, sondern dem Richter die Forderung beweisen, was sie eben nicht können, vorausgesetzt, du hast da tatsächlich keine Rechnung offen.

Dafür kannst du dann noch vor Gericht Gegenklage einreichen wegen Betrugsversuch unter voller Übernahme aller Kosten und Auslagen, welche Du hattest zum vorangehenden (diesem) Fall.

Es ist eine E-Mail.

Warte, bis Du einen gerichtlichen, schriftlichen Mahnbescheid auf Papier bekommst. Dem mußt Du schriftlich widersprechen. Da steht dann auch eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf.

Hier würde ich gar nichts machen.

Im Übrigen beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Käufe 2 Jahre. Danach ist die Forderung hinfällig.

nee es sind immer noch 3 Jahre

@peterobm

Hast Du einen Link oder Paragraphen?

Normal sind es 2 Jahre.

Im Übrigen beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Käufe 2 Jahre.

Unsinn. Es waren und sind 3 Jahre. § 195 BGB.

@FordPrefect

Stimmt, ich war auf der anderen Seite, beim Käufer, Gewährleistung für Käufe von beweglichen Sachen.

Paragraph 438 BGB

Nein. Diese Mail solltest du lediglich auf deine Spamliste setzen. Solche wirst du noch öfter kriegen. Mach am besten gleich nen Virencheck auf deinem pc Falls du einen Anhang geöffnest hast.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen kostenlosen Online-Inkasso-Check an, der bei einer unberechtigten Forderung ein entsprechendes Widerspruchsschreiben generiert:

https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check