Änderung der Zahlungshöhe des Krankengeldes nach Hochzeit?

1 Antwort

Krankengeld: ändert sich nicht

Das Krankengeld bezieht sich immer auf das tatsächlich erhaltene und auch abgerechnete Arbeitsentgelt zum Zeitpunkt vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abzustellen.

Dennoch muß die Krankenkasse informiert werden.

ALG I: das ändert sich

Das ALG-I muß neu berechnet werden. Bei Steuerklasse V wird es sich verringern. Da der Partner III erhält, hat er auch ein höheres Netto. Ob unterm Strich sich das Gesamtnettoeinkommen durch die Heirat erhöht oder vermindert kann von hier nicht beurteilt werden.

Wichtig: Die Arbeitsagentur ist unverzüglich von der Änderung zu unterrichten.

Vielen Dank für diese Informationen. Nun habe ich schon mal einen kleinen Einblick;-)

VG