Abzocke bei der Ablöse?
Meine Freundin würde von ihrem Mitbewohner, der zugleich Hauptmieter ist übers Ohr gehauen.
Er hat von ihr 190 Euro Ablöse für einen Kühlschrank und Grill verlangt.
Den Kühlschrank hat allerdings die eigentliche Vermieterin bezahlt (für ihn sind also keine Kosten entstanden) und der Grill hat insgesamt nur 150 Euro gekostet und wurde von den anderen 3 Mitbewohnern bezahlt.
Ist das rechtens? Kann sie das Geld zurück verlangen?
3 Antworten
Deine Freundin ist Untermieterin nach einem mit dem Hauptmieter abgeschlossenen Mietvertrag und gleichzeitig Vertragspartner des Herrn X in einem Kaufvertrag, der zum Inhalt den Kauf eines Kühlschrankes und eines Grills gegen Zahlung von 190,00€ hatte.
Nun stellt sich heraus, dass weder Kühlschrank noch Grill im Eigentum des Herrn X standen und statt dessen der Wohnungsvermieter Eigentümes des Kühlschrankes ist und weitere 3 Untermieter in Gemeinsamkeit Eigenntümer des Grills sind.
Unbedingt sollte hier eine Anzeige wegen Betruges gegen den Herrn X erfolgen, dem Vermieter die Unterschlagung des Kühlschrankes und den anderen Untermietern die Unterschlagung des Grills nachweisbar mitgeteilt werden.
Bevor eine Anzeige erfolgt, sollten die Straftatsbestände dem Herrn X unter die Nase gerieben werden mit der Maßgabe, dass eine Anzeige unterbleibt, wenn unverzüglich der Kauf rückabgewickelt wird und das bereits bezahlte Geld zurück gegeben wird.
Die von dir bezeichnete ABLÖSE kann sowohl als Kauf als auch Beteiligung an den Erwerb der strittigen Gegenstände bezeichnet werden.Sollten diese Ablöse sogar Bedingung für den Abschluss des Untermietvertrages gewesen sein, dann erweitert sich der Problemkreis auf NÖTIGUNG, ebenfalls eine Straftat.
Würde der Vermieter mit diesen Machenschaften des Hauptmieters konfrontiert, dann könnte eine fristlose Kündigung des MV erfolgen, was zu neuen Verwicklungen mit den Untermietverträgen führen würde... Ich hoffe der gordische Knoten wird durchschlagen.
Gibt es eine Quittung oder Kaufvertrag? Zeugen? Nur damit kann man den "Verkäufer" mit Zahlungsklage und Betrugsanzeige unter Druck setzen und Rückzahlung verlangen.
Ansonsten hat man blauäugig viel Lehrgeld bezahlt und kann sich den vorschüssigen Aufwand der Gerichtskosten getrost sparen. Ohne Beweis droht teure Klagabweisung.
Nicht zahlen und diskutieren, nötigenfalls dann selber für Ersatz sorgen.