Keine Einigung über WG-Küche -was nun?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Mitbewohner und ich haben uns vor 3 Jahren eine gebrauchte Küche ( ca. 2 Jahre alt, Geräte aber älter) für 450 Euro gekauft. Er hat 200 bezahlt, ich 250.
Nun zieht er aus. Der neue Mitbewohner soll ihm nun 200 für die Küche geben - den Preis, den der alte MItbewohner damals bezahlt hat. Wir finden das übertrieben, immerhin hat er die Küche jahrelang täglich benutzt. Wir bzw. der neue Mitbewohner würde für den Teil 100-150 Euro bezahlen, darauf geht der alte Mitbewohner nicht ein.
Nun meint er, er würde sonst die halbe Küche mitnehmen.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann er auf seinen Anteil bestehen, kann er die Küche "teilen" nach seinen Vorstellungen? Wir werden ihm auf keinen Fall die 200 Euro geben, soviel ist die Küche insgesamt nicht einmal mehr wert.
4 Antworten
Ich würde mal sagen da greift das Billigkeitsprinzip: Er kann nur den Ausgleich des Zeitwertes verlangen.
Sag ihm ‚nimm mit! -
aber meine Hälfte bleibt hier‘
was soll der mit ner halben Küche? Der pokert gerade um ein paar Euro, mehr ist das nicht
Verstehe ich auch nicht. Aber nachher macht er das wirklich - aus Eitelkeit. Und dann stehen wir hier mit einer halben Küche, vorallem auch noch der obere Teil, ergo nur die Schränke
Oder du holst die Säge und schneidest jeden Schrank in der Mitte durch
Nö. Er hat die Küche ja schließlich genutzt. Der neue Miter kann ihm 50€ geben, wenn wer möchte. Alles darüber finde ich unangemessen.
Er kann die Küche weder teilen noch ausbauen noch sonst was. Er kann seinen Anteil verkaufen oder notfalls darauf bestehen, dass die Sache als ganzes verkauft wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Lass ihn einfach auflaufen und stell sicher, dass er sie nicht heimlich demontiert.
Seinen Anteil, also die vollen 200 Euro die er damals bezahlt hat? Finde ich unverschämt von ihm.
Nein, er kann seine 5/9 Eigentumsanteil an einen andern VErkaufen …
Ja, aber wv kann er dafür verlangen? Irgendwie muss es ja eine Art Berechnungsvorlage geben, wenn man sich nicht einigen kann.
Ganz einfach, er sucht einen Käufer und von dem Erlös kriegt er 5/9. Solange bleibt die Küche bei euch und du kannst mehr bieten als sein Käufer, dann bleibt sie da.
Hallo.
Beantrage sofort Besuchsverbot und betreten der Wohnung und wechsel das Schloss aus.
Mit Gruß
Bley 1914
Okay. Sehe ich auch so - er sieht es aber nicht ein. Er will seine 200 Euro, da er das Geld angeblich braucht, was ja eigentlich nicht mein Problem ist.