Keine Einigung über WG-Küche -was nun?

4 Antworten

Ich würde mal sagen da greift das Billigkeitsprinzip: Er kann nur den Ausgleich des Zeitwertes verlangen.

Okay. Sehe ich auch so - er sieht es aber nicht ein. Er will seine 200 Euro, da er das Geld angeblich braucht, was ja eigentlich nicht mein Problem ist.

@Yayax

Sag ihm ‚nimm mit! -

aber meine Hälfte bleibt hier‘

was soll der mit ner halben Küche? Der pokert gerade um ein paar Euro, mehr ist das nicht

@Vampire321

Verstehe ich auch nicht. Aber nachher macht er das wirklich - aus Eitelkeit. Und dann stehen wir hier mit einer halben Küche, vorallem auch noch der obere Teil, ergo nur die Schränke

@Yayax

Oder du holst die Säge und schneidest jeden Schrank in der Mitte durch

Nö. Er hat die Küche ja schließlich genutzt. Der neue Miter kann ihm 50€ geben, wenn wer möchte. Alles darüber finde ich unangemessen.

Er kann die Küche weder teilen noch ausbauen noch sonst was. Er kann seinen Anteil verkaufen oder notfalls darauf bestehen, dass die Sache als ganzes verkauft wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Lass ihn einfach auflaufen und stell sicher, dass er sie nicht heimlich demontiert.

Seinen Anteil, also die vollen 200 Euro die er damals bezahlt hat? Finde ich unverschämt von ihm.

@Yayax

Nein, er kann seine 5/9 Eigentumsanteil an einen andern VErkaufen …

@AnglerAut

Ja, aber wv kann er dafür verlangen? Irgendwie muss es ja eine Art Berechnungsvorlage geben, wenn man sich nicht einigen kann.

@Yayax

Ganz einfach, er sucht einen Käufer und von dem Erlös kriegt er 5/9. Solange bleibt die Küche bei euch und du kannst mehr bieten als sein Käufer, dann bleibt sie da.

Hallo.

Beantrage sofort Besuchsverbot und betreten der Wohnung und wechsel das Schloss aus.

Mit Gruß

Bley 1914