Abweichung Abschlagszahlung von Angebot?
Hallo zusammen,
und zwar renoviere ich aktuell meine Altbauwohnung. Habe mir dafür für das verspachteln, setzen von Glattvlies und streichen ein Angebot vom maler eingeholt in Höhe von 5500€ (für Spachteln etc selbst 1.700 netto). Jetzt habe ich die erste Abschlagszahlung für verspachteln erhalten, die jetzt 2.100€ netto beträgt. Darf der maler das einfach so erhöhen? Also ich weiß wohl, dass es hier und da etwas schwierig war mit der Feuchtigkeit und der maler auf ein paar Quadratmetern die Spachtelmasse an der Decke nochmal abziehen und wieder neu draufmachen musste, dadurch hat er dann auch wohl mehr Material benötigt, aber er hat nie was von einer Preiserhöhung erwähnt.
was soll ich nun machen?
6 Antworten
Ein Angebot darf ohne Rücksprache um ca. 10% überschritten werden. Wenn deutlich mehr vorhersehbar ist muss das besprochen werden.
Bei manchen Angeboten steht auch "Abrechnung nach Stundenzetteln", dann kann die Arbeitszeit abweichen.
Ansonsten muss die Abschlagszahlung nicht zwangsläufig dem aktuellen Stand entsprechen. Wenn er z.B. schon Material für den nächsten Schritt gekauft hat will er das evtl. damit begleichen. Letztlich kann dir das nur der Handwerker sagen. Frag nach, wie die Abschlagszahlung zustande kommt.
BIS zu 10% ist legal !
Da ich nur Geselle bin, kann ich dir das nicht hundertprozentig sicher beantworten.
Nach meiner Erfahrung macht unsere Firma das folgendermaßen: Beim Berechnen des Zeitaufwandes wird von vorneherein etwas Luft einkalkuliert, um dann bei Problemen den zusätzlichen Aufwand stillschweigend zu erledigen und auch bezahlt zu bekommen. Keine Probleme: gut für die Firma, zu viele Probleme: schlecht für die Firma. Durch die sogenannte Mischkalkulation gleicht sich das am Ende aus.
Zweite Möglichkeit, es wird von Anfang an darauf hingewiesen, dass Probleme auftreten könnten, die dann auf Stundenbasis zusätzlich abgearbeitet und bezahlt werden müssen. Dafür führen wir auf der Baustelle ein Rapportbuch, wo diese Arbeiten mit dem Kunden VORHER abgesprochen und dann quittiert werden.
Prüfe noch mal genau, ob so was im Kostenvoranschlag steht, dann ist ist das rechtens. Sonst meines Erachtens nicht, wenn die zusätzliche Arbeit nicht mit dir vereinbart wurde. Dann zählt der vereinbarte Preis. Denn leider gibt es auch schwarze Schafe, die niedrig kalkulieren um Konkurrenten auszustechen, sich das Geld über zusätzliche Stunden holen und im Endeffekt teurer sind als der andere Maler, der die Eventualitäten von vorneherein einkalkuliert hat. Ich würde auf jeden Fall das Gespräch suchen und erstmal auf Einhaltung der Vereinbarung pochen.
Was du nicht begreifst, Spachteln wurde mit 1700 Endpreis angeboten und der Abschlag fürs Spachteln mit 2100 abgerechnet.
nix wird abgerechnet ! es wird nur um einen abschlag gebeten .
Um einen Abschlag für eine abgeschlossene Leistung, der höher liegt als der vorveranschlagte Endpreis.
als wenn du das objekt kennst und handwerklich arbeitest ,
Natürlich kenne ich das Objekt nicht, sondern gehe von dem aus, was der FS beschreibt. Ja, ich arbeite handwerklich, ich denke nicht dass du in der Lage bist, das anzuzweifeln. Aber selbst das muss man nicht, wenn man einfache Mathematik beherrscht. Daran scheint es bei dir zu fehlen.
danke , das du einem prktiker das erklärst was der FS alles nicht kann und schreibt .
Ich denke nicht das du hier der Praktiker bist, höchstens Praktikant. Der FS hat es eigentlich deutlich dargestellt, nur du kapierst es nicht. Ein Abschlag ist eine Teilmenge von einer Gesamtsumme. Der wievielte Teil von 1700 sind bei dir 2100? Vielleicht nochmal lesen und rechnen lernen.
du bist geselle , mit aquisitionen ?
Ich bin ein Handwerker mit 34 Jahren durchgehender Berufserfahrung, war schon selbstständig, habe große Baustellen geleitet. Komisch, erst unterstellst du mir kein Praktiker zu sein, nun ich hätte nichts mit Aquise, sprich Theorie zu tun. Nochmal, der FS hat betont, die Spachtelarbeiten wären mit 17 veranschlagt und mit 21 Abschlag abgerechnet worden. Es stand nichts davon, dass dies ein Abschlag auf die Gesamtrechnung ist, sondern ausdrücklich fürs spachteln.
es steht nichts gescheites geschrieben ! dann solltest mehr erfahrung mit dem kundentyp haben .
eine detailierte erklärung hat der teilnehmer noch nicht rüber gebracht , herr kollege .
"Habe mir dafür für das verspachteln, setzen von Glattvlies und streichen ein Angebot vom maler eingeholt in Höhe von 5500€ (für Spachteln etc selbst 1.700 netto). Jetzt habe ich die erste Abschlagszahlung für verspachteln erhalten, die jetzt 2.100€ netto beträgt"
Kommt auf das Angebot an. Ist es ein Angebot auf Basis von den geschätzten Std. mit eine festen Stundensatz, dann darf er den Mehraufwand in Rechung stellen.
Hat er ein Pauschalangebot gemacht , d.h. ein Stück Zimmer verspachteln pauschal 1700€ , dann darf er nicht einfach erhöhen.
Die dritte Möglichkeit ist, er hat ein Angebot nach m² gemacht, mit einem Preis pro m², dann darf er nur erhöhen, wenn es doch mehr m² sind, oder er plausibel einen Mehraufwand begründen kann.
Hast Du einen Festpreis vereinbart? Dann ist nur dieser Preis zu zahlen.
Aber wahrscheinlich war das ein Kostenvoranschlag, abgerechnet wird nach Zeit & Material.
Zunächst einmal wäre wichtig zu wissen, wie genau euer Vertrag aussieht.
Sind die von dir genannten Preise Pauschalpreise?
Ohne genaue Angaben zum Vertrag lässt sich deine Frage nicht beantworten.
Alles toll , nur der FS begreift nicht das der Abschlag unabhängig vom Endpreis ist !