Abweichender Halter Kfz Versicherung?

5 Antworten

Das kommt wie immer darauf an, was der Eigentümer vereinbart hat.

Meist ist so eine teure Variante nicht prickelnd, aber wenn der Berater/Makler mit den Vorgaben zurecht kommt, und Geld keine Rolle spielt, warum nicht.

Zudem wird die jetzige Versicherung so zwischendurch ja den Vertrag auch nicht beenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

bei Leasing können andere Umstände dagegen sprechen, der Leasinggeber ist Eigentümer - du der Halter - und auch Versicherungsnehmer. Das Ganze noch gewerblich - frag den Leasinggeber. oder man lese im Vertrag.

das kann auch Papi mit seiner Versicherung klären, so ohne weiteres wird ein Versicherungswechsel nicht möglich sein.

im Privatbereich kann das durchaus machbar sein.

Da solltest du in erster Linie deinen Leasinggeber fragen, ob ein abweichender Versich.nehmer möglich bzw. überhaupt erlaubt ist!

Falls ja, wäre der nächste Schritt den Versicherer zu fragen, ob und wieviel der Zuschlag beträgt wegen dann abweichendem Fahrzeughalter!?

Wann ist denn dein Kfz-Versich.-Ablaufdatum? Du kanst doch gar nicht vorzeitig kündigen bei gleichem Fzg.-Halter!?

Bitte unbedingt beachten: falls du die Leasingraten und eine evtl. Sonderzahlung zu Vertragsbeginn steuerlich geltend gemacht hast, kann dich das Finanzamt als "wirtschaftlicher Eigentümer" ansehen und demzufolge statt Leasingraten und Sonderzahlung nur die normale Abschreibung steuerlich anerkennen :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vater kann die Kosten natürlich nur als Betriebsausgabe buchen, wenn das Fahrzeug tatsächlich für betriebliche Belange eingesetzt wird. Dass du den Wagen weiterhin fährst, ist dann Privatsache.

 siola55 hat da schon gute Argumente vorgebracht. Aber ich denke, das ist auch betriebswirtschaftlich recht einfach zu lösen. Mach einen Übernahmevertrag mit der Firma Deines Dad. KEINEN Kaufvertrag! Der kann als neuer Vertragspartner Deine Versicherung und auch die Leasingraten übernehmen. Somit hast Du keine Probleme bei steuerlich geltend gemachten Zahlungen und Dein Dad kann die neuen Kosten betrieblich geltend machen.

Ansprechpartner beim Leasinggeber bleibst Du....

siola55  15.09.2021, 23:25
Der kann als neuer Vertragspartner Deine Versicherung und auch die Leasingraten übernehmen...

Die Kfz-Versicherung kann er eben nicht übernehmen, da er Fzg.-Halter bleiben muß (wegen dem Leasingvertrag!) und somit die Kfz-Versicherung nicht vorzeitig aufgelöst werden kann (weil kein Halterwechsel vorliegt!).