Ab wann gehört ein Betrieb zu einem Gemeinschaftsbetrieb an?

2 Antworten

Ob ein sogenannter Gemeinschaftsbetrieb vorliegt ist immer im Einzelfall zu ermitteln. Nach der Definition ist ein Gemeinschaftsbetrieb gegeben, wenn Betriebsmittel für einen arbeitstechnischen Zweck gezielt eingesetzt werden und dabei von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert.

In der Praxis meint dies, dass Mitarbeiter zwar unterschiedlichen rechtlichen Einheiten angehören, aber tatsächlich zusammenarbeiten und von einer Führungskraft gesteuert werden. In der Regel gibt es hierfür auch zahlreiche Indizien. Wird eine gemeinsame E-Mail-Adresse benutzt? Gibt es eine einheitliche E-Mail-Adresse? Wer ist jeweils als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen? Wie werden Verträge unterzeichnet? Dies ist nur ein kleiner Teil der zu stellenden Fragen.

Liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor ist bei Kündigungen gegebenenfalls die Anzahl der Mitarbeiter zusammenzurechnen und kann damit r Kündigungsschutz gegeben sein, der vorher nicht gegeben war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die sehr ausführliche Antwort nehm ich so mit

Wenn dieses Firmenkonstrukt absichtlich so gewählt wurde, um den Kündigungsschutz zu unterlaufen, wäre eine Klage wahrscheinlich sinnvoll.

Danke, macht es wegen der Haftung was aus, wenn 2 Geschäftsführer zu je 50% Beteiligung an beiden Unternehmen haben?

@piddy302

Das sind dann ja wohl Gesellschafter Geschäftsführer. Die zählen als Mitarbeiter nicht.

@DerHans

Hat dann generell zum gesamten Fall kein Einfluss, wenn ich das richtig deute