Absichtlich Geisterfahrer gecrasht: Schuldig?
Mich interessiert dieser Fall:
Ich, als LKW-Fahrer sehe einen Fahrer, der absichtlich die falsche Einfahrt nimmt und in den Gegenverkehr rast.
Ich möchte andere Leben retten, und da ich in einem hohem LKW sitze, weiß ich, dass mir nichts passieren wird.
Also fahre ich auf den Geisterfahrer zu und crashe ihn absichtlich frontal.
Der Geisterfahrer stirbt, ich und alle anderen auf der Autobahn überleben.
Bin ich an dem Tod des Geisterfahrers schuldig und bekomme daher auch eine Strafe?
Im Grunde genommen habe ich ja nur andere Menschenleben geschützt, der Geisterfahrer wäre wahrscheinlich sowieso gestorben.
Was sagt ihr: wenn ihr eine Vermutung habt, stimmt einfach Mal ab. Wenn ihr es wisst, bitte schreibt eine Begründung hinzu.
Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen
12 Antworten
Geister können nicht sterben.
Aber offenbar Autofahren.
Ja du bist schuldig, da du die Situation beeinflusst hast. Wenn du ihn nicht gecrasht hättest, wäre evtl. jmd anderes schuldig.
Ob du rechtlich gesehen schuldig bist, und somit eine Strafe bekommst, weiß ich nicht.
§32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Ein Angriff ist jede durch menschliches Handeln gegebene Bedrohung deiner oder fremder Individualrechtsgüter, hierbei ist es unerheblich, ob dieses Handeln mit Vorsatz oder unbeabsichtigt erfolgt.
Die Bedrohung eigener oder fremder Individualrechtsgüter ist durch Geisterfahrer absolut gegeben, neben Sachschäden stehen Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer in unmittelbarer Gefahr, dementsprechend ist es eine notwehrfähige Handlung.
Du darfst sie also abwehren und das mit dem mildesten dir zur Verfügung stehenden Mittel, welches erfolgversprechend ist, viel mehr Möglichkeiten, als einen Unfall zu verursachen hast du in dieser Situation nicht. Du könntest den Geisterfahrer abdrängen, ihn blockieren oder eben einen Unfall verursachen, dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass das gewählte Mittel eine möglichst geringe Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen sollte.
Notstand hat überhaupt nichts damit zu tun, dass jemand anderes als man selbst gefährdet wird. Im Zuge einer Notwehrhandlung darf ein gegenwärtiger Angriff von sich selbst oder einem Anderen abgewehrt werden.
solange der Angriff andauert (gegenwärtig), also müsste der Geisterfahrer in dem Moment eigentlich schon einen rammen oder abdrängen
Nein.
"Angriff ist jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist."
vgl. Wessels/Beulke AT, Rn. 325; Tröndle/Fischer, § 32 Rn. 4
Es reicht bereits, dass meine oder fremde Individualrechtsgüter bedroht sind, Vorsatz ist dabei unerheblich.
Genau wie im ursprünglichen Post auch bereits geschrieben.
vorsätzlicher Mord
Wäre es auch dann nicht, wenn es nicht durch Notwehr legitimiert werden würde.
es könnte ja sein das der Geisterfahrer seinen Fehler erkennt und sich dementsprechend verhält
Die reine Spekulation darauf, dass der Verursacher der Bedrohung diese von selbst einstellen wird spricht mir nicht das Recht ab, die Bedrohung im Rahmen einer Notwehrhandlung nach, §32 StGB zu beenden.
Ein absichtlicher Unfall dürfte also kaum als geeignetes Mittel anerkannt werden
Es ist das einzige mir zur Verfügung stehende Mittel, dass erfolgversprechend den Angriff abwehrt und damit ist es legitim.
Ein Geisterfahrer ist nur eine potentielle Gefahr. Viele Geisterfahrten gehen am Ende noch "gut" aus. Du hingegen hast allerdings nicht das Recht diese Entscheidung über Leben und Tod zu treffen.
eine potentielle Gefahr.
Was für eine Notwehrhandlung vollkommen ausreicht.
Völlig falsch. Auch bei Notwehr/Nothilfe wird die Verhältnismäßigkeit geprüft.
Du darfst auch niemanden umbringen, weil er im Begriff ist, die auf die Nase zu hauen.
Verhältnismäßigkeit
Nein. Meine Notwehrhandlung muss keinesfalls in irgendeinem Verhältnis zu dem Angriff stehen, den sie abwehren soll.
§32 Absatz 2 StGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das heißt ich darf das mildest mögliche Mittel wählen, welches erfolgversprechend ist.
Du darfst auch niemanden umbringen, weil er im Begriff ist, die auf die Nase zu hauen.
Das darf ich unbedingt und absolut und zwar dann, wenn es das mildest erfolgversprechende Mittel ist.
Ich kann nicht einschätzen, ob mein Gegenüber Kampfsporterfahrung hat, wie weit er mir körperlich überlegen ist etc, dementsprechend kann ich nicht einschätzen, ob es erfolgversprechend wäre, würde ich mich rein körperlich zur Wehr setzen. Was ich aber eben nicht muss, ist dieses Risiko einzugehen und mich dadurch zu gefährden.
Ziehe ich also eine Schusswaffe und schieße, dann ist das eine völlig legitime Notwehrhandlung, wenn alle anderen mir zur Verfügung stehenden Mittel nicht erfolgversprechend waren.
Das wird durch diverse Urteile so bestätigt, sogar in Fällen, in denen der Schusswaffenbesitz selbst illegal war. Letzteres zieht natürlich rechtliche Konsequenzen mit sich, hat aber keinen Einfluss auf die Notwehr an sich.
Schuldig mit Haftstrafe. Man weiß nicht, ob der Geisterfahrer überlebt hätte, hättest du ihn nicht blockiert. Du hast ihn damit getötet, um andere zu retten. Das geht nicht in einem Rechtsstaat
Du hast ihn damit getötet, um andere zu retten. Das geht nicht in einem Rechtsstaat
Ach nein? Das geht sogar ganz gut in Deutschland. Und ist durch den §32StGb abgedeckt. Und so wie der FS das beschreibt, würde er damit Menschenleben retten. Also der Geisterfahrer wird in dem Fall nicht über den Standstreifen schleichen.
Er weiß nicht was rechtstaat bedeutet. Er hat keine ahnung
Wenn ein Passagierflugzeug mit Terroristen gegen ein Gebäude fliegen will, darf das Militär auch nicht das Flugzeug zerschießen...
Das ist eine Grauzone, weil dadurch auch Zivilisten getötet werden. In dem Fall vom FS wäre es "nur" der Geisterfahrer.
Es handelt sich dann aber um Notstand, nicht um Notwehr, sofern er nicht selber gefährdet ist und Notwehr bzw. Notstand ist es nur solange der Angriff andauert (gegenwärtig), also müsste der Geisterfahrer in dem Moment eigentlich schon einen rammen oder abdrängen.
Woran zu erkennen sein soll, das ein Geisterfahrer das mit Absicht macht ist mir schleierhaft und spätestens der erste Crash würde ihn ja sowieso stoppen und das Unfallpotential ist wenn du als LKW dich querstellst nach dem Crash mit dem Gesiterfahrer auch nicht viel geringer.
Darüber hinaus dürfte ein vorsätzlicher Mord oder das einen Mord billigende Verhalten kaum angemessen sein, es könnte ja sein das der Geisterfahrer seinen Fehler erkennt und sich dementsprechend verhält. Ein absichtlicher Unfall dürfte also kaum als geeignetes Mittel anerkannt werden und du sehr wahrscheinlich eine Strafe bekommen.