Gefährliches Überholen - Anzeige Zulässig?
Guten Abend, erstmal zum Sachverhalt:
Ein Bekannter fuhr in Richtung einer Ampel, die Fahrzeuge die bereits an der Ampel hielten (2 Stück) haben sich rechts eingeordnet.
Es gibt dort nur einen Fahrstreifen, der jedoch verbreitert wurde und es zulässt, dass man sich zum Linksabbiegen, neben die bereits haltenden Fahrzeuge stellen kann, ohne den Gegenverkehr zu behindern.
Mein Bekannter nutze dies aus und wollte sich neben den Autos positionieren, da wie bereits erwähnt sich alle rechts eingeordnet haben und keiner den Blinker gesetzt hatte.
Die Ampel schaltete und mein Bekannter fuhr los, plötzlich wurde er von einem Auto hinter sich massiv bedrängt (sehr dicht aufgefahren über mehrere Kilometer, anscheinend ein Foto von Kennzeichen gemacht).
Heute morgen der große Schreck: Die Polizei stand vor der Haustür und erzählte er wäre angezeigt worden, 120€ Strafe wegen gefährlichem Überholen.
Der andere Fahrer behauptet nun er wäre von ihm geschnitten und abgedrängt worden.
Beide Fahrer waren alleine im Auto.
Was glauben Sie was passieren wird? Aussage gegen Aussage? Also Nichts?
Ich glaube dem Fahrer, dass niemand geblinkt hat da er seit über 30 Jahren unfallfrei fährt ( stets defensiv und vorsichtig).
Aber warum sollte der Fahranfänger jemanden anzeigen, wenn's seine Schuld gewesen wäre?
Und falls er schuldig gesprochen würde, würde ihm Fahrverbot drohen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Danke und einen schönen Abend.
Mario
5 Antworten
Was glauben Sie was passieren wird?
Erstmal wird versucht, den Fahrer zu ermitteln. Wenn dein Bekannter beim Besuch der Polizei zugegeben hat, gefahren zu sein, wird ihm Gelegenheit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Das ist möglicherweise auch schon beim Besuch der Polizei passiert.
Anschließend entscheidet die Bußgeldstelle anhand der vorliegenden Ermittlungen, ob sie einen Bußgeldbescheid gegen deinen Bekannten erlässt. Aussage gegen Aussage gibt da nicht so pauschal. Bei widersprüchlichen Aussagen werden Inhalt, Glaubwürdigkeit etc. gegeneinander abgewogen. Das kann zur Einstellung, aber auch zum Bußgeldbescheid führen. Je nach Einzelfall.
Drohende Strafe: 120€ + 28,50 € Kosten, 1 Punkt, kein Fahrverbot
Wenn man den Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt hält, kann man dagegen natürlich auch Widerspruch einlegen. Dann bewertet die Bußgeldstelle den Fall noch einmal. Sollte der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten werden, kann man schließlich noch vor Gericht dagegen angehen.
Hallo.
Nun ehrlich, was du glaubt wird nicht gewertet. nur was du wirklich gesehen hast. Die Wahrheit.
Was wollten die Polizei von dir , die anderen waren allein im Auto.?
Da gilt nicht so einfach Aussage gegen -Aussage.
Beide Seiten wird abgewogen. und es kann mit Bußgeld belegt werden.
Festlegen wie der andere Schreiber will ich mich nicht.
Heute morgen der große Schreck: Die Polizei stand vor der Haustür und erzählte er wäre angezeigt worden, 120€ Strafe wegen gefährlichem Überholen.
Und hier ist der Punkt, wo die ganze Geschichte hakt. Was genau hat "die Polizei" gesagt?
Die Polizisten können eine (kostenpflichtige) Verwarnung aussprechen, aber sie können kein Bußgeldverfahren durchführen und eine "Strafe" in Höhe von 120 Euro festsetzen.
Was glauben Sie was passieren wird?
Nix.
Ein stehendes Fahrzeug kann man per Definition nicht Überholen man kann nur daran vorbeifahren.
Tut mir leid dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt, wenn die Ampel schaltet können sowohl die Linksabbieger als auch die Andere fahren - sonst wäre es nicht zu dieser Situation gekommen.
Hier gilt dann im Zweifel Paragraf 1 wenn ich links abbiegen will und merke dass jemand auf der selben Spur neben mir steht.
Wenn beide definitiv an der Ampel gewartet haben ist das kein Überholvorgang.
"Vorbeigefahren" wird nur an haltenden, parkenden oder liegengeblieben Fahrzeugen (ruhender Verkehr).
Vor einer roten Ampel stehen ist im Verkehrsrecht nicht "halten", sondern "warten". Das zählt zum Fließverkehr und ist damit "Überholen".
OK hab gerade gelesen das auch verkehrsbedingtes anhalten als überholen gilt. Aber wenn der andere nicht zu erkennen gegeben hat das er nach links will kann er das Abbiegen nicht in wild west Manier erzwingen.
Kann mir nicht vorstellen, das ohne Zeugen überhaupt eine Anzeige möglich ist. Dann könnte ja jeder jeden anzeigen. (z.B ich mag meinen Nachbarn nicht und gehe zur Polizei und sage er ist mit 130 durch den Ort gefahren)
Nehme ich mal an.
Also meinen Sie, er hat sie nur "gemeldet"
Und genau das "Melden" ist nichts anderes als eine Anzeige.
Kann mir nicht vorstellen, das ohne Zeugen überhaupt eine Anzeige möglich ist.
Ist es aber.
Dann könnte ja jeder jeden anzeigen.
Genau das ist der Fall.
Ja, nur ohne Zeugen kommt nichts raus bei der Sache. (zumindest in Österreich)
Also meinen Sie, er hat sie nur "gemeldet" und die prüfen den Sachverhalt und erst dann würde es zu einer Anzeige kommen?