Verkehrsunfall mit LKW, wer ist schuld?

10 Antworten

das wird vor gericht entschieden,mit sachverständigen und allem was dazu gehört. wieso man sich als autofahrer zwischen einer strassenbahn und einem lkw in lebensgefahr bringt,ist mir rätselhaft. sei froh,dass dir und deinem vater nix passiert ist.

Ich habe eine etwas andere Meinung als die meisten hier: Nach meiner Ansicht trägt der Lkw-Fahrer den größten Teil der Schuld, wenn nicht sogar die gesamte Schuld.

Es kommt nämlich überhaupt nicht darauf an, ob es für den Lkw-Fahrer möglich oder unmöglich war, das Auto des Fragestellers zu sehen. Er darf in jedem Fall nur dann losfahren, wenn sein Fahrweg frei ist! Kann er dies nicht durch Beobachtung feststellen, sehen, dann muss er sich auf andere Weise vergewissern, erforderlichenfalls muss er sich einweisen lassen. Wer losfährt, ohne sich zu vergewissern, dass sein Fahrweg frei ist, handelt mindestens fahrlässig.

Es besteht kein Zweifel daran, dass es schwierig ist, einen Lkw zu führen - aber das kann keine Ausrede dafür sein, dass man sich nicht davon überzeugt hat, dass der Fahrweg frei ist.

Danke für deine Antwort. Das gibt mir dann doch ein bisschen Hoffnung, dass sich an der voreiligen Entscheidung der Polizei doch noch was ändert.

In meinem Fall war es Gott sei dank nur Blechschaden. Aber es hätte auch ein Kind vor dem LKW sein können. Von daher finde ich das, was du gesagt hast absolut richtig.

Er darf in jedem Fall nur dann losfahren, wenn sein Fahrweg frei ist!

Es konnte davon ausgehen das der Fahrweg frei war, er muss nicht damit rechnen das sich ein PKW in die Lücke vor ihm quetscht, Ein LKW Fahrer darf sich durchaus darauf verlassen das sich ein andere Fahrer an die Straßenverkehrsregeln hält und sich nicht vor einen LKW mal eben Quer rein drängelt. Beim anfahren an einer Ampel steigst du natürlich aus und vergewissert dich das keine vor dein Fahrzeug liegt, Den genau das bedeute deine Aussage, Es geht hier um eine Straße, es wäre etwas anders wenn ein geparkter LKW los fährt.

Er darf in jedem Fall nur dann losfahren, wenn sein Fahrweg frei ist! Kann er dies nicht durch Beobachtung feststellen, sehen, dann muss er sich auf andere Weise vergewissern, erforderlichenfalls muss er sich einweisen lassen.

Du weißt sicher das ich Deine Antworten ansonsten sehr schätze da sie immer von großem Hintergrundwissen gedeckt sind und auch nachvollziehbar begründet werden. Ich will auch nicht behaupten das Du hier falsch liegst, denn niemand von uns war dabei und wir kennen nur die Schilderung des Fragestellers.

Wie aber muss man sich Deinen Einwand in der Praxis vorstellen? Heißt das dann das jeder KFZ-Führer nach jedem Stopp an einer Ampel o.ä. erst aussteigen muss falls sein Sichtfeld eingeschränkt ist? Das beträfe dann nicht nur LKW-Fahrer sondern sicher auch einen erheblichen Teil der anderen Verkehrsteilnehmer. Man könnte das auch noch weiter ausführen. Was passiert in der einen Sekunde die man zum wieder Einsteigen braucht? Auch dann kann etwas geschehen ohne das der Fahrer es mitbekommt, wie soll man das abdecken, denn einen Einweiser wird man in diesen Situationen in den seltensten Fällen haben?

Ich halte das für Praxisfern. Wer sich ganz normal an einer Ampel in der vorgesehenen Fahrspur eingereiht hat muss wohl kaum davon ausgehen das sich ein Anderer durch ein abnormales Manöver vor sein Fahrzeug stellt.

Ich will hier auch noch meinen Senf dazugeben.

Selbst wenn die Polizisten hier keine Zeugen des Unfalls selbst waren haben sie meiner Meinung nach die Situation korrekt eingeschätzt. Das ist zwar letztendlich nicht bindend, gibt aber oft die Richtung vor.

Rechtlich hast Du gegen §7 StVO verstoßen:

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Auch wenn Du hier vielleicht keine Gefährdung siehst da die gesamte Situation ja im Stillstand oder in Schritttempo ablief so war doch eine Gefährdung vorhanden. Die bestand nämlich darin das Du in einen Bereich eingefahren bist der für den LKW-Fahrer nicht oder nur sehr schwer einsehbar war.

Vom Anscheinsbeweis her liegt die Schuld also bei Dir. Nur dann wenn Du dem LKW-Fahrer nachweisen könntest das er Dich gesehen haben muss würdest Du von einem Teil Deiner Schuld befreit werden, dafür sehe ich aber die Chancen gegen Null.

Unschön war natürlich dann, das der LKW den Schaden beim Trennen der Fahrzeuge noch vergrößert haben könnte, aber auch da wird Dir wohl kein Richter etwas zukommen lassen, denn das ist als Folge des Unfalls selbst zu sehen.

Vielen Dank, auf deine Antwort hatte ich gehofft. Ich hatte mir ja selbst überlegt, ob ich dagegen angehen soll oder nicht. Nachdem sich aber die Allianz bei mir gemeldet hatte und gefragt hatte, warum ich nicht dagegen angehen würde weil ich im Recht sei, habe ich mich doch dafür entschieden. Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt. Auch andere Personen mit denen ich gesprochen hatte, haben mir dazu geraten (Mechaniker, Versicherungsberater, Anwalt der Allianz, unabhängiger Polizist).

Wie immer eine seht gute und vor allem gut begründete Antwort,

Hallo!

Die Sachlage ist relativ einfach.

Du hast einen Spurwechsel vorgenommen, ohne dich zu vergewissern, ob das gefahrlos und ohne Gefährdung anderer möglich ist!

Dein Verschulden!

Ob der LKW-Fahrer jetzt in dich hinein gefahren ist, weil er dich nicht gesehen hat oder weil er sich geärgert hat, kann nicht beantwortet werden und ist auch belanglos in dem Fall.

Ich denke, du bist noch jung und hast es ungeschickt angestellt.

Rein rechtlich hättest du gerade aus fahren müssen und deine Route so wählen müssen, dass du dann zu deinem Ziel kommst.

Du hast im aber quasi die Spur verstellt. Das ist unhöflich, ungesetzlich und gefährlich! Gegen einen LKW hast du keine Chance und wenn es blöd hergeht, bist du zermalmt oder schwer verletzt.

Nimm es als Lehre, die glimpflich ausgegangen ist (nur Blechschaden!).

In so einem Fall bleibt man/frau in seiner Spur, setzt den Blinker und nimmt Kontakt mit dem anderen FahrerIn auf, um sich zu vergewissern, dass er dich

a) sieht und

b) dich dann auch in seine Spur lässt (zB per Handzeichen).

LG Bernd

Dein Verhalten war verkehrswidrig und daher dürftest du den Hauptteil der Schuld tragen. Du lernst schon in der Fahrschule, dass man sich, wenn man sich falsch eingeordnet hat, nicht in eine Schlange reinquetschen sondern lieber weiterfahren und gefahrlos wenden sollte.

Es stellt sich die Frage, ob dich der LKW-Fahrer sehen konnte oder nicht. Wenn du in einen toten Winkel reingefahren bist, musste der LKW-Fahrer damit nicht rechnen und ist vollkommen unschuldig.

Wenn er dich sehen konnte oder gar sehen musste, wird ihm sicherlich eine Teilschuld zugesprochen. Ob du zum Zeitpunkt des Zusammenpralles gestanden hast oder ob du gefahren bist, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Die weitaus grössere Rolle spielt, ob er dich sehen konnte/musste und ob er mit diesem Verhalten rechnen musste oder nicht.

Wenn ich das so beurteilen darf, hat er mich sehen können. Ich habe die Situation mit einem baugleichen LKW nachgestellt und konnte mein eigenes Auto im Führerhaus sowohl vor mir, als auch in 2 Spiegeln sehen. Wenn ich nicht sicher gewesen wäre, dass er mich hätte sehen können, wäre ich das Risiko mit dem Einordnen nicht eingegangen. Ich habe mich mehrmals vergewissert und bin auch soweit wie möglich an die Bahn dran gefahren um genau das zu verhindern. An der Stelle an der ich die Spur gewechselt habe, war die Linie übrigens gestrichelt, nicht durchgezogen.

@SectorNoLimits

Beim Linksabbiegen wird der LKW-Fahrer nicht nach rechts in den Spiegel schauen. Es ist vollkommen normal, dass er seine Aufmerksamkeit nach vorne und nach links konzentriert. Drückst du dich von rechts rein und kommst nicht deutlich vor ihn, sieht er dich tatsächlich nicht. Du müsstest daher mindestens so weit vor ihn gekommen sein, dass er dich beim Blick nach vorne hätte sehen müssen.

Da du schreibst, dass dein Auto bei der nachgestellten Szene in 2 Aussenspiegeln sichtbar war, können dies eigentlich nur die nach unten gestellten rechten Aussenspiegel gewesen sein, in denen der LKW-Fahrer beim Rechtsabbiegen Zweiradfahrer neben seinem rechten Vorderrad entdeckt. Damit müsste jedoch deine hintere Stoßstange auf Höhe seines Aussenspiegels gewesen sein und du wärst noch nicht wirklich weit in seine Spur hineingekommen.

Hier ein Beispiel, wie gross der tote Winkel nach rechts vorne bei einem LKW tatsächlich ist. Alles unterhalb der Flatterbänder ist für den LKW-Fahrer nicht sichtbar.

http://www.ot163rheingau.de/images/toterwinkel.jpg