Absetzung von Monatsfahrtkarte (wird vom Arbeitgeber gezahlt)

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Wenn du das Ticket "versteuerst", ist es selbstverständlich als Werbungskosten abzusetzen, warum: wenn du es nicht absetzen könnstest, würdest du ja hier nur Steuern darauf zahlen, während jeder Andere die Fahrten zur Arbeit absetzen kann... Ansonsten heißt es "Pendlerpauschale" und hierbei ist es nicht wichtig, wie du zur Arbeit kommst und kannst dir aussuchen, ob du pro "Entfernungskilometer" 0,30 Cent ansetzt, oder das Ticket. ----------- Ansonsten ist der Werbungskostenpauschbetrag 920 Euro, den du bei 14km zur Arbeit überschreitest... Dazu kämen 110 Euro pauschal für Arbeitsmittel (Nichtbeanstandungsgrenze; bis hierhin haben die Finanzbeamten nicht zu prüfen), 16,00 Euro Kontoführung, 50% Unfallversicherung, beruflicher Anteil einer Rechtschutzversicherung. Du kannst dir bei den Werbungskosten gerne die Frage stellen: Wären mir die Kosten entstanden, wenn du nicht arbeiten gehen würdest.... (Will mein AG, dass ich telefonisch erreichbar bin, zählen die Telefonrechnung anteilsmäßig zu den Werbungskosten/ arbeite ich schon mal zu Hause für meinen Chef, so ist der Computer prozentual Werbungskosten.... )

Wenn das Monatsticket vom Arbeitgeber gezahlt wird, kannst du nur die von dir zu zahlende Differenz auf der Erklärung angeben. Wird eh nichts bringen. Um Steuern zurück zu erhalten, must du eine bestimmte Summe (ich glaub 1000€?) an Werbungskosten überschreiten, nur was darüber ist, wird, wenn es anerkannt ist, zurückgezahlt.

Du kannst nur den Eigenanteil der Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Aber da Du wahrscheinlich gar nicht über die Pauschale kommst, hilft das nichts

Alles was der Arbeitgeber zahlt, kannst Du beim Finanzamt nicht geltend machen