Firmenwagen ohne Tankkarte mit 1% Regelung versteuert

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du kannst die kosten, die dir entstehen natürlich mit der einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen. wenn das fahrzeug nicht privat genutzt wurde und du dies mit einem fahrtenbuch nachweisen kannst, musst du auch die 1% neuanschaffungswert nicht besteuern bzw. bekommst du es zurück, da dir in diesem fall ja kein geldwerter vorteil eintsteht. alles weitere solltest du mit deinem steuerberater klären!

Danke für deine Antwort!

Ist es möglich die Pauschale von 0,30€ pro Kilometer anzusetzen oder kann ich nur die tatsächlich angefallen Kosten (Benzinbelege) absetzen?

Danke!

@Flucs

nee, die km-pauschale beinhaltet alle fahrzeugkosten, auch die anschaffung bzw. abnutzung. daher kannst du nur die tatsächlichen kosten absetzen. wenn dein chef alle kfz-kosten übernehmen würde, also auch den sprit, könntest du umgekehrt für deine privatfahrten 0,30€/km ansetzen und im gegenzug die pauschalversteuerung nach fahrzeugpreis einsparen. das habe ich damals so gemacht, weil es für mich günstiger war.

@flirtheaven

Ja was denn nun : Pauschale oder tatsächliche Kosten ?
Versteuert wird nicht nach Fahrzeugpreis, sondern nach Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Was der Sternenträger hier schreibt, ist grober Unfug.
Die 1 %-Regelung kann mit einem Fahrtenbuch allein nicht verhindert werden. Besteuert wird die Möglichkeit der Privatnutzung und nicht eine tatsächliche Privatnutzung. Voraussetzung für die Nichtanwendung dieser Festlegung : das Fahrzeug wird nach Arbeitsende beim AG abgestellt und der Schlüssel nachweislich abgegeben.
Auch wenn der AG die einfache 1 %-Methode anwendet - in der eigenen Steuererklärung kann man die Berechnung nach der Nachweismethode durchführen. Die Geschichte wird aber einigermaßen kompliziert dadurch, dass die Finanzverwaltung die vom Arbeitnehmer getragenen Kosten (z.B. Benzin) nicht zu den zu ermittelnden Gesamtkosten zählt.
Zu beachten ist auch, dass die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Auswärtstätigkeit und für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte nach unterschiedlichen Methoden erfolgt.

Da Du die Nutzung des Autos versteuerst, darfst Du die Werbungskosten ansetzen, als wäre es Deins. Zur Sicherheit würde ich auch die Benzinbelege aufheben, denn bei einer Laufleistung von über 10.000 km pro Jahr möchte das Finanzamt Nachweise sehen, dass es stimmt (TÜV, Rep.Rg mit KM-Angaben). Führe Fahrtenbuch, denn die Fahrt Whg.-Arbeit wird anders berücksichtigt als die Fahrt Whg.-Kunde oder Arbeit-Kunde.

Ist es möglich die Pauschale von 0,30€ pro Kilometer anzusetzen oder kann ich nur die tatsächlich angefallen Kosten (Benzinbelege) absetzen?

Danke!

ne, das geht nicht, das ist ein andere Steuer pinkt