Abschlussprüfung nachholen nach längerer Zeit (Aufhebungsvertrag)?

3 Antworten

Eine Zulassung zur Prüfung ist nicht unebdingt von einer (vollständig) absolvierten Ausbildung abhängig - die Voraussetzungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen enthalten.

Dort ist in der Regel ein solcher Passus enthalten:

"Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Püfung rechtfertigen."

Daher sollte ein Antrag an die zuständige Kammer gestellt werden.

Du kannst bei der dafür zuständigen Kammer (IHK oder HwK) einen Antrag auf Externenprüfung stellen. Das wird dann geprüft und du zahlst die Prüfungsgebühr selbst. Dann KANNST du zugelassen werden.

Frage die prüfende Kammer, ob Du eine Zulassung bekommst.