Aufhebungsvertrag mit Formfehler?

5 Antworten

Das mit dem Papier ist ok. Es reicht wenn im Vertrag Namen und Anschrift der Vertragspartner stehen. Und deshalb sollte auch Deine Anschrift drin stehen. Nur ist das nicht Dein Problem sondern das Deines AG. Der Vertrag ist in der aktuellen Form nicht eindeutig (welcher von gefühlt 1.000 "Fritz Müller" ist den gemeint) und daher anfechtbar.

Die einzigen Formvorschriften für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Schriftform und die Unterschriften beider Parteien - und "Schriftform" ist hier wortwörtlich als "Papier" zu verstehen (Ausschluss jeder elektronischen Form).

Für die Inhalte gibt es keine zwingenden Vorschriften; auch das Fehlen Deiner Anschrift steht der Gültigkeit des Vertrags nicht entgegen.

Papier ist egal. Anschrift muss auch nicht zwingend drin stehen weil in dem Betrieb wahrscheinlich nicht sehr viele andere mit dem gleichen Namen arbeiten. Ausserdem hast du ja unterschrieben und nicht irgend ein anderer Ichfragm123. Damit duerfte eindeutig sein, dass du auch der Vertragspartner bist.

Wer will den Aufhebungsvertrag ? Und was soll damit aufgehoben werden ? Diese beiden Frage ergeben sich aus der eigentlichen Frage, wenn man diese mit angebrachtem Misstrauen betrachtet.

Ichfragm123 
Fragesteller
 15.04.2014, 08:10

Ein Aufhebungsvertrag des Dienstverhältnis, vom AG kommend. Er ist bereits unterschrieben, allerdings stelle ich mir jetzt die Frage ob es korrekt ist, ohne Briefpapier und ohne meine Anschrift. Ich hätte auch kündigen können, denn ich habe bereits eine neue Stelle ab Sommer.

jockl  15.04.2014, 08:45
@Ichfragm123

Die Vereinbarung ist unterschrieben. Das obwohl diese ohne komplette Anschrift unvollständig, aber rechtskräftig ist. Dass die Aufhebungsvereinbarung eine Sperrfrist beim AA nach sich ziehen kann ist schon bekannt ?

Was wird denn aufgehoben ? Der ganze Anstellungsvertrag oder die Stellenbeschreibung, als Vorstufe einer Beförderung?

Zur Vertragsunterzeichnung gehören zwei, unterschreib doch nicht !