Absage beim Arbeitsamt

7 Antworten

Es kommt darauf an, was es für ein Termin ist. Wenn es ein Termin bei der AGENTUR FÜR ARBEIT, in der Leistungsabteilung zum Beispiel ist, um deinen Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben, ist dies nicht schlimm. Termin bei der Berufsberatung ist auch nicht ganz so dramatisch.... aber wenn du einen Termin mit deinem Arbeitsvermittler absagst, ist das schlimm! Du hast eine Rechtsfolgebelehrung bekommen! Es können Sperrzeiten eintreten und beim Jobcenter treten Sanktionen ein. Als Arbeitsloser hat man doch Zeit!? Ein Grund ist es, wenn du krank bist, aber da bist du nachweispflichtig. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter sind quasi dein Arbeitgeber. Wenn du nicht zur Arbeit gehen kannst, weil du krank bist, musst du auch deiner Nachweispflicht nachkommen.

Badababa 
Fragesteller
 14.10.2013, 00:07

Bei dem Termin handelt es sich um eine Berufsberatung .

Absagen darfst du aber ich glaube schon beim 1. unentschuldigten Mal bekommst du 3 Monate Sperre.

123bigbang  14.10.2013, 00:02

na das ist was komplizierter, steht aber alles im Merkblatt, jeder der den Leistungsantrag unterschrieben hat, hat auch unterschrieben das gelesen zu haben.

Da musst Du schon ein Attest vorweisen und wenn Du eine EV unterschrieben hast, musst Du erscheinen

Nein, da du unterschrieben hast dich im vollem Umfang der Agentur zur Verfügung zu stellen. Wenn was wichtiges ist, solltest du das mit der für dich zuständigen Agentur für Arbeit klären.

Absagen beim Arbeitsamt oder der Arge sind grundsätzlich schlecht. Man sollte schon einer Einladung vom Arbeitsamt folgen. Einmal kann es ja mal nicht klappen. Mir ist es auch mal so gegangen. Ich habe mich tel. krankgemeldet und dachte damit ist das erledigt. Von wegen..... die Dame herrschte mich an und meinte, dass das nicht so einfach wäre und ich müßte eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Dumm gelaufen, weil ich eigentlich nur Kopfschmerzen hatte und dafür geht ja normalerweise niemand zum Arzt. Dann bin ich zum Arzt und habe da gesagt, dass es mir sehr schlecht geht. Ich Kopfschmerzen und Übelkeit habe. Daraufhin bekam ich dann eine normal Krankschreibung, die ich vorgelegt habe. Manche Arbeitsämter sind schnell mit Kürzungen der Leistungen.

Badababa 
Fragesteller
 14.10.2013, 00:04

Also ich erhalte eigentlich keine Leistungen vom Arbeitsamt , hierbei handelt es sich um eine Berufsberatung .