Abmahnung wegen "zu oft" auf Toilette?

6 Antworten

Deine Schilderung mutet sehr ungewöhnlich an.

Bei der Reaktion des Chefs drängt sich nämlich gleich die Frage auf, wie lange der Bursche sich auf dem Lokus aufhält.

Könnte ja auch sein, dass der Toilettengang für eine übermäßig lange Pause missbraucht wird und z.B. das Handy auf dem Lokus für alle möglichen Aktivitäten heiß läuft.

Bei einem solchen Sachverhalt stände die Ansage des Chefs doch gleich in einem ganz anderen Licht.

Wenn das schon so anfängt, dass kontrolliert wird, wie oft und womöglich noch wie lange jemand auf Toilette geht, wöllte ich da keine Ausbildung machen wollen.

Chef kann da gar nichts machen. Wenn man muß, muß man.

Jeder Erwachsene sollte mindestens 2,5 l Wasser am Tag trinken, das muss natürlich auch irgendwann mal wieder raus.

Wenn der Chef wieder mal was sagt, würde ich genau das sagen. Kann man ja in freundlichem, leicht witzigen Ton rüberbringen. Also nicht aggressiv.

lg Lilo

ScharldeGohl  13.04.2018, 09:21

Wöllte?

SirKermit  13.04.2018, 09:32

"wie oft und womöglich noch wie lange jemand auf Toilette geht,"

Unabhängig vom obigen Fall: Da es jedoch auch Menschen gibt, die auf der Toilette in aller Gemütsruhe ihre sozialen Netze prüfen und sich ausreichend Zeit zum Shopping lassen, dann ist das schon ein Thema. Drei Gänge je 20 Minuten wären eine Stunde pro Tag, was dann doch ein wenig zu viel sein könnte. Jedenfalls unter normalen Bedingungen.

Dazu aus https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gehoeren-toilettenpausen-zur-arbeitszeit/08/

Wie oft und wie lange darf man während der Arbeitszeit auf die Toilette gehen?
Grundsätzlich gilt, dass Toilettenpausen keine Arbeitszeitpausen sind. Das bedeutet aber nicht, dass der Aufenthalt auf dem stillen Örtchen missbraucht und über das erforderliche Maß ausgedehnt werden darf, um etwa privat zu telefonieren oder zu lesen. Dies würde eine Verweigerung der Arbeitspflicht darstellen, gegen die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall auch mit einer Kündigung vorgehen kann.
Welche Zeit für den Toilettengang erforderlich und angemessen ist, steht nicht fest und ist immer von einer Abwägung im Einzelfall abhängig.
Das AG Köln urteilte in diesem Zusammenhang, dass tägliche Toilettenaufenthalte von über 30 Minuten noch keine Lohnkürzung rechtfertigen ( Urteil vom 21. Januar 2010, Az. 6 Ca 3846/09).
Ist der Arbeitgeber tatsächlich der Ansicht, dass der Arbeitnehmer unberechtigterweise zu viel Zeit auf der Toilette verbringt, muss er einen möglichen Missbrauch substantiiert nachweisen können. Ein reiner Verdacht reicht nicht aus, um die ausgedehnten Toilettenbesuche des Mitarbeiters von seiner Arbeitszeit abziehen zu können.

ja ja zuviel. Zuviel ist kein Abmahnungsgrund, klar. Dein Kollege soll sich ein Vokabelheft anschaffen, und minutengenau eintragen täglich, was er macht, also welche Arbeit, und auch wann er den Arbeitsplatz verlässt, wozu und wielange (also immer auch mit genauer Zeitangabe). Dann kann er gegenargumentieren, und muss nicht auf allgemeine Vorwürfe (zuviel) gegenschwafeln mit "nein, nicht zuviel", sondern zückt sein Notizheft. Kann natürlich sein, dem Chef missfällt was ganz anderes, vielleicht ist er ihm nicht motiviert oder engagiert genug. Oder geht er beten, fünfmal am Tag, wie @HansH41 in den Raum stellt? Soll ja Firmen und Institutionen geben im säkularen Staat, die finden, Religion und Arbeitsplatz sollten getrennte Wege gehen.

ArbeitsFreude  15.04.2018, 17:08

Sicher richtig, liebe Suzie, ALLEIN: Wenn er noch in der Probezeit ist, nutzt ihm weder das Vokabelheft, noch seine Gegenargumentation;)

Eigentlich sollte es bei 2-3mal auf die Toilette gehen kein Problem sein! (Wenn diese Zeit tatsächlich darüf genutz wird)

So wie du das hier Schilderst ist der Ausbildungsvertrag rechtswiedrig! Die Probezeit das bei Auszubildende maximal 4 Monate betragen! (§20 Berufsbildungsgesetz)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html

NEIN, darf der Chef selbstredend NICHT, ABER: In der Probezeit darf er ihn GRUNDLOS kündigen!