Kann man wegen Fehlern abgemahnt werden?

4 Antworten

Ein Maurer baut die Mauer am Falschen Ort bzw. falsche Maße

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falls der Maurer vorher instruiert wurde was er genau machen soll und er macht es sozusagen mit Absicht falsch schadet er den Ruf der Firma und schafft Baumüll. Das ist Grund genug ihn fristlos zu kündigen.
Wenn er keine Infos hatte ist er trotzdem dran da er vorher fragen muß was er zu machen hat.
Für alle anderen Berufe gilt das Gleiche.
Beim Ingeneur können Fehler passieren die sich abeer meisst schnell beheben und abändern lassen.

Nenne mir die Person die niemals einen Fehler macht

Ja Fehlerfrei ist niemand! Deswegen Interessiert mich auch die Frage.

In meinen Beispielen ist alles "ausversehen" Passiert.

@B352elfeins

den Maurer kreide ich hier Sabotage an denn wenn er solchen Pfusch mit Absicht macht ist es kein Fehler sondern er will Firma schaden

@B352elfeins

Vorsatz müsste ein AG erst mal beweisen... wenn der Maurrr sagt, er hatte falsche Infos, muss der Chef das Gegenteil beweisen

Nach einmal was "vermauert" kann man nicht gekündigt werden !

Bei Wiederholung gibts ne Abmahnung und nach 3x wegen der gleichen Aktion kann man kündigen..,,

Ansonsten hat der AG schlechte Karten vor Gericht.

@KarlDallaS

(Zitat): "... und nach 3x wegen der gleichen Aktion kann man kündigen..,," (Zitat Ende)

Das ist falsch ==> siehe meinen Kommentar zur Deiner eigenen Antwort!

Fehler eines Mitarbeiters kann man -je nach Schwere- durchaus abmahnen.

1. Bei Abmahnungen kommt es immer auf den individuellen Sachverhalt an, wobei viele Kriterien zu berücksichtigen sind, z.B.

° wie schwerwiegend hat der Mitarbeiter gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen

° wie hoch ist der Schaden, der durch das Fehlverhalten entstanden ist

° ist das ggf. die erste Verfehlung überhaupt

° wie lange hat der Mitarbeiter zuvor schon fehlerfrei (bzw. zu akzeptabler Fehlerquote) gearbeitet

° ist der Arbeitnehmer ein Berufsanfänger oder ein "alter Hase"

° trägt das Unternehmen ggf. ein Organisationsverschulden (z.B. durch unklare oder fasche Arbeitsanweisungen)

° usw.

2. Gegen jede Abmahnung kann man sich (wenn man der Meinung ist, sie sei ungerechtfertigt) wehren - notfalls bis zur Klage vor dem Arbeitsgericht.

3. Zu den Beispielen:

° Maurer ==> siehe unter 1.) genannte Kriterien

° Ingenieur ==> Hier handelt es sich um eine "Schlechtleistung", bei der eine Abmahnung sehr, sehr schwierig, aber grundsätzlich nicht unmöglich ist. Die dafür erforderlichen Kriterien aufzulisten, würde den Rahmen dieser Antwort sprengen.

° Lkw-Fahrer / Verlader ==> siehe unter 1.) genannte Kriterien.


Muss schon grobes wiederholtes Fehlverhalten vorliegen bei net Abmahnung ! 

Und normal gibts die auch nicht, nach nur 1 Vorfall...

Aaaaber > man muss eine Abmahnung auch gar nucht annehmen ;)

Kann sagen, dass man sie ablehnt. Dann muss das mit in die Personalakte.

Arbeitsrechtlich wirksam.., das man gekündigt werden kann, müssen 3 (!) Abmahnungen zum identischen Thema vorliegen !!!

1 wegen Tür am falschen Platz, 1 wegen Zuspätkommen und 1 wegen Schubkarren umschmeissen, gillt nicht als Kündigungsgrund..,.

Das mit den drei Abmahnungen ist ein Gerücht. Je nach Vorfall kann man auch ganz ohne Abmahnung gekündigt werden. 

@Karl DallaS

Deine Aussagen sind fast alle falsch (nur der zweite Satz ist grundsätzlich richtig)!

° Es muss kein "grobes" wiederholtes Fehlverhalten vorliegen - wiederholtes Fehlverhalten reicht.

° "Nicht annehmen" einer Abmahnung geht nicht! Wenn diese (juristisch gesehen) in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt ist, gilt sie als zugestellt bzw. ausgesprochen.

° "Ablehnen" kann man eine Abmahnung auch nicht - man kann höchstens eine Gegendarstellung schreiben, die dann in die Personalakte kommt.

° Es muss nur eine (!) Abmahnung vorliegen - beim wiederholten Verstoß zum identischen Thema kann gekündigt werden.

° Drei Abmahnungen zu verschiedenen Fehlverhalten rechtfertigen zumindest eine fristgerechte Kündigung.

==> @KarlDallaS, leider hast Du von dieser arbeitsrechtlichen Materie so wenig Ahnung, dass ich Dir rate, Dich in Zukunft mit derart falschen Aussagen zurückzuhalten!

@verreisterNutzer

Ich glaube eher, dass DU keine Ahnung hast !

1 Abmahnung reicht keineswegs !

Verschiedene Sachverhalte/ Abmahnungsgründe rechtfertigen auch keine K. Nur 3 Abmahnungen gehen durch bei Arb.Gericht !


Nehmen wir an ein Kellner lässt nen Teller fallen... dann schreibst du ne Abmahnung und beim 2. Teller kündigst du..., viel Spass vor Gericht ;) LOL

Ebenso falsch liegst du bei der Ablehnung ;) ... hab ich schon durch !

Eine Abmahnung soll den AN "ermahnen"... ihm die Chance geben, sein Verhalten zu korrigieren. Erst im Wiederholungsfall... nach der 3. kannst du ohne Risiko kündigen.


Ich weiß wovon ich rede. Du anscheinend nicht.

@KarlDallaS

Ich weiß nicht, was Du berulich treibst bzw. welchen Beruf Du erlernt hast, aber das, was Du hier von Dir gibst, ist schlichtweg

"Arbeitsrechtlicher BULLSHIT"!

Ich empfehle Dir, Dich mal zu einem entsprechenden Lehrgang bei der IHK oder bei der HWK anzumelden!

Wenn solche Fehler ( wiederholt ) in nachvollziehbarer Mangelhaftigkeit der ordnungsgemäss, konzentriert und pflichtbewussten Aufgabenausführung argumentierbar sind, dann kann "Schludrigkeit" durchaus auch arbeitsrechtlich eine Abmahnung rechtfertigen.