Abmahnung wegen illegalem Download/Mac Adresse stimmt nicht überein!

7 Antworten

Zunächst einmal wäre zu Prüfen ob der Beweisscreenshot überhaupt als Beweismittel taugt, ich befürchte das tut er nicht. Dann muss dir Nachgewiesen werden das du es warst und nicht dein Nachbar der die Filme runter geladen hat, das ist ohne wirklich aussagekräftige Log-Dateien in meine Augen nicht möglich. Die Tatsache das du zum Zeitpunkt des Downloads auch im Funknetz unterwegs war beweist ja nicht das du den Download getätigt hast, dazu müsste schon klar dargelegt werden können was du im Netz gemacht hast und das geht nur mit Log-Dateien die ein 0815 W-Lan-Router in der Regel nicht schreibt. Ich persönlich würde klipp und klar schreibe das du es nicht warst der den Download getätigt hast und so am Rande wer sagt den das du dich Bewusst mit dem Funknetz deines Nachbarn verbunden hast. Bei offenen Funknetzen kann es sehr leicht passieren das sich der eigenen Rechner mit diesem offenen Netz verbinde ohne das dir das Bewusst ist. Natürlich hättest du ohne die Erlaubnis deines Nachbarn das Netz nicht benutzen dürfen, in so fern kann er dich für einen eventuell entstanden Schaden natürlich haftbar machen nur dürfte der eher sehr gering sein.

Ich habe da im übrigen noch einen ganz böse Idee, könnte es nicht sein das dein Nachbar absichtlich das Funknetz offen gelassen hat um im Fall eines Falles eine Blöden zu haben dem er seine Illegalen Download in die Schuhe schieben kann. Ich für meinen Teil würde es hier auf eine Prozess ankommen lassen.

Das ist natürlich alles keine Rechtsverbindliche Auskunft sondern nur meine Meinung. Wenn du einen rechtsverbindlichen Rat brauchst wirst du zu einem Anwalt gehen müssen nur kann es durchaus Hilfreich sein seinen Anwalt dann auf die oben genannten Punkte aufmerksam zu machen dem Juristen kennen sich in technischen Dingen oft schlecht aus.

Wrafl  01.06.2013, 23:33

Das wäre ein raffinierter und zugleich fieser trick die Illegalen downloads anderen in den Schuhe zu schieben man sollte aus reinem protest dann schon einfach ne Remotedesktopverbindung herstellen und dann halb Kinox downloaden

aber vorher noch die ip von einem selbst verhsclüsseln

Verlangt er denn in dieser "Abmahnung" irgendwas von dir? Wenn nein, würde ich das komplett ignorieren. Zudem wird höchstens ER für irgendwas zur Rechenschaft gezogen, wenn er sein W-Lan frei zugänglich macht. Wenn er etwas von dir fordert, führt leider kein Weg am Anwalt vorbei. Der wird dir im Gegensatz zu dieser Community hier genau sagen können, was rechtens ist und was nicht. Hier werden leider oft falsche "Fakten" geäußert.

Anton96  13.04.2013, 17:44

Wenn der tatsächliche Täter ermittelt wird, wird selbstverständlich der zur Rechenschaft gezogen bei einem offenen Funknetz geht es zunächst einmal um eine Mitstörer Haftung und die beinhaltet erst einmal nur reinen Abmahnkosten, eventueller Schadenersatz kann nur vom waren Täter verlangt werden. Im übrigen ist natürlich auch den Fragesteller dem Funknetzbetreiber gegenüber Schadensersatzpflichtig wenn er unerlaubter weise dessen Funknetz nutzt nur muss der Betreiber dann Nachweisen das zum einen das Funknetz bewusst genutzt wurde und nicht aus versehen, was bei einem offenen Funknetz passieren kann, genutzt wurde. Auch muss der Schaden der durch die unerlaubte Nutzung entstanden ist genau belegt werden.

Natone 
Fragesteller
 13.04.2013, 17:57

Er fordert die Anwaltskosten von mir die ihm durch die Tiberius Film GmbH und Sony entstanden sind!

Anton96  13.04.2013, 18:01
@Natone

Klar möchte er die Kosten zurück haben nur muss er dann auch Belastbare Fakten und Beweise bringen ein leicht zu manipulierender Screenshot reicht da aber nichts.

Natone 
Fragesteller
 13.04.2013, 17:58

Ich habe das Glück in einem großen Unternehmen zu Arbeiten wo man sich als Mitarbeiter auch mit privaten Dingen an die Rechtsabteilung wenden kann. Die haben auch Leute für Medienrecht und die werde ich mal fragen.

Selbst wenn die MAC-Adresse stimmen würde, ist das kein beweis, dass du den Film runtergeladen hast, sondern nur dass du im WLAN warst. Deine MAC-Adresse wird nicht außerhalb des lokalen Netzwerks übertragen. Also von außen sieht man gar nicht, von welchem Rechner innerhalb des Netzwerks der Film runter/raufgeladen wurde.

Ich vermute der Anwalt will dich nur dazu bringen, dass du es zugibst, denn beweisen kann er es selbst nicht.

Wrafl  01.06.2013, 23:30

Man sieht die IP-Adresse aber im Netz und solange der Anwalt es ja nicht beweisen kann kann er auch keine abmahung meines wissens nach schicken

Dein Nachbar haftet selbst, da er sein WLAN schuldhaft unverschlüsselt liess. Du musst nur mitteilen, dass Du nichts dergleichen getan hast. Sollte es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist Dein Nachbar dran.......

Würde die Verbraucherzentrale einschalten

Vielleicht wendest Du Dich an die Verbraucherzentrale. Die wissen, ob da Systembetrüger am Werk sind. Nimm alle Sachen mit und zeig denen die Nrn. die da im Spiel sind. Wenn Du tatsächlich nichts mit dem downloud zutun hattest, kann die Verbraucherzentrale mit einem Formbrief - der nicht viel kostet - die Sache beantworten. Die werden Dir auch vorweg sagen, mit welchen Kosten bei denen zu rechnen ist.

Viel Erfolg ... rgwohna

rgwohna  13.04.2013, 18:14
danke Dir

für den Daumen hoch

Anton96  13.04.2013, 18:25
@rgwohna

Die Verbraucherzentrale wird da aber nichts machen können wenn es um eine Rechtsstreit mit deinem Nachbar geht. Hier geht es nicht um eine Systembetrüger sondern um die nicht erlaubte Nutzung eines Funknetz. Die Abmahnung von Sony ist durchaus glaubhaft nur bestreitest du das du den Download durchgeführt hast.