Wie ist die tatsächliche Rechtslage bei 'illegalem' Musik-Download?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo wrestlingqueen,

das sind fast mehr fragen, als ich in 5000 Zeichen beantworten kann. Falls du noch grundlegende Info zum Urheberrecht brauchst, habe ich dazu hier mal einen Artikel geschrieben: http://www.utopianreflections.net/category/urheberrecht/

Ich fange mal mit den Grundlagen an: Nach deutschem Urheberrecht hat der Schöpfer eines Werks erst einmal das ausschließliche Recht sein "Werk" öffentlich zugänglich zu machen. (Urheberrechtsgesetz §12) Anschließend kann er dieses Recht gegebenenfalls an andere übertragen/verkaufen.

Ohne die direkte oder indirekte Erlaubnis des Schöpfers darf ein "Werk" aber auf keinen Fall veröffentlicht werden. Auch nicht im Internet (§19a UrhG) Es ist deswegen gestattet Musik, die man selbst gemacht hat, im Internet zum Download zur Verfügung zu stellen. Nicht aber Musik an denen fremde die Rechte haben.

Jetzt zu deinen Detail-Fragen:

Befindet sich der alleinige Musik-Download einer Datei in Deutschland in der sogenannten Grauzone oder ist er wirklich 100% illegal?

Es ist in der "Grauzone." Denn der Download von Werken zum persönlichen und privaten Gebrauch ist gemäß §53 UrhG als "Privatkopie" gestattet. Jedoch nur, wenn nicht "klar zu erkennen war", dass die Download-Quelle illegal ist. Ob und wie ein User "hätte erkennen müssen", dass eine Download-Quelle rechtswidrig ist, bleibt im Ermessen des jeweiligen Richters, der einen Fall beurteilt.

Gibt es eine Verjährung bei alleinigem Musik-Download?

Es gibt eine rechtliche und eine faktische Verjährungsfrist. Nach UrhG 102 und §§194ff. BGB verjährt ein Urheberrechtsverstoß 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Geschädigten. Die faktische Frist ist kürzer: Nach dem gegenwärtigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen IP-Adressen nur 10 Wochen beim Provider gespeichert werden. Wenn der Urheberrechtsverstoß bis dahin unbemerkt geblieben ist, sind die Musik-Downloads faktisch nicht mehr nachweisbar.

Warum ist es so viel schwerer, jemanden beim alleinigen Musik-Download zu erwischen als beim Filesharing?

Beim Filesharing werden herunter geladene Songs sofort wieder hoch geladen und vom eigenen Rechner aus an andere User zum Download angeboten. Während die Filesharer bei der Filesharing-Plattform online sind, bieten sie also ununterbrochen Musik zum Download an.

Einfache Downloader können hingegen nur während der kurzen Download-Periode erfasst werden. (Oder hinterher über die Logfiles des Providers, die aber nur mit Richterlichem Beschluss von Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden dürfen)

Haften Eltern für ihre (minderjährigen) Kinder?

Es wird dich überraschen aber: Nicht zwangsweise, wenn die Eltern ihre "Aufsichtspflicht" nicht vernachlässigt haben. "Beschränkt geschäftsfähig" ist man nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nämlich bereits ab 7 Jahren. Und ab da haftet man auch zivilrechtliche für Schäden. Sollte sich ein 8 Jähriger etwa Schadenersatz leisten müssen, so würden diese Ansprüche 30 Jahre lang bestehen bleiben, bis das Kind irgendwann als Erwachsener einmal Geld verdient.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, abgemahnt zu werden?

So genau weiß das niemand. Im Jahre 2014 wurden rund 75.000 Abmahnungen wegen Urheberrecht versendet. Wie viele Verstöße es gab, ist natürlich nicht aktenkundig. Man geht aber davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsverstöße in Deutschland nicht geahndet wird.

Wie groß die Gefahr im Einzelnen ist, hängt davon ab, ob sich die konkrete Urheberrechtsverletzung mit automatisierter Software gut verfolgen lässt oder nicht. Bei Bildnutzungen und Musikuploads bei Youtube geht das einfach. Bei unerlaubten Cover-Versionen zB. eher schwer.

Falls man erwischt wird, wie hoch ist die (Geld-)strafe pro Lied?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil Gerichte hier viel Spielraum für Bewertungen haben. Der Schadenersatz soll den Künstler/Rechteinhaber dafür entschädigen, dass ihm durch den Download ein finanzieller Schaden entstanden ist. Was aber eine "angemessene Vergütung" ist, daran scheiden sich die Geister. Das Amtsgericht Köln hat in einem Filesharing Fall letztes Jahr einmal nur 10 Euro pro Song zugesprochen.

Hinzu kommen jedoch die Anwaltskosten für die Abmahnung, die der Abgemahnte tragen muss. Diese sind für nicht kommerzielle Ersttäter allerdings auf ca. 150 Euro gedeckelt.

Wir haben letztens im Unterricht ein Heftchen ausgeteilt bekommen (von der Bundesregierung) in dem steht, es seie erlaubt Videos von Youtube zu konvertieren;stimmt das wirklich?

Ja das ist korrekt. Der Download von Youtube-Videos und/oder Tonspuren ist eine Privatkopie gemäß §53 UrhG. Es gilt jedoch das gleiche, wie bei normalen Downloads: Wenn der User eindeutig erkennen kann, dass der Song bei Youtube illegal hochgeladen wurde, darf er ihn nicht herunterladen.

Ich hoffe das hilft dir weiter. Falls du weitere Fragen hast, kannst du hier drunter posten.

Ansonsten verzeihst du mir, wenn ich jetzt eine Pause mache. Dieser Post hat doch eine Weile gedauert ;)

wrestlingqueen 
Fragesteller
 19.12.2015, 15:50

Erstmal danke für diese sehr detaillierte und trotzdem sehr verständliche Antwort, damit hatte ich gar nicht gerechnet und es freut mich sehr,dass ich meinen Klassenkameraden jetzt echt gute Anworten geben kann ((:
Mir fällt so ganz spontan jetzt keine Frage mehr ein und deshalb kann ich ihnen nur nochmals danken dafür,dass sie sich die Zeit für meine Frage genommen haben und ihnen noch einen schönes (restliches) Wochenende zu wünschen ((:

wrestlingqueen 
Fragesteller
 17.01.2016, 13:38

Hallo erstmal... ich weiß das meine Frage schon vor fast einem Monat gestellt wurde, doch muss ich erst morgen das Referat halten und beim Überfliegen meines Referat-Textes wurde ich doch einmal noch ein bisschen unsicher, ob ich sie richtig verstanden habe. Nämlich bei der faktischen Verjährungsfrist, die ich meinen Mitschülern anhand folgendem Beispieles erklären wollte.

Person XY lädt sich am 01.07.2015 ein Lied von Rihanna aus einer illegalen Quelle herunter. Person XY bekommt aufeinmal Angst,erwischt zu werden. Da jedoch die IP-Adresse von XY nur 10 Wochen lang beim Provider der Quelle gespeichert wird, muss XY ab dem 09.11.2015 nicht mehr mit einer strafrechtlichen Konsequenz rechnen, weil der Download und damit auch der Besuch der Seite nicht mehr nachweisbar ist. Es gibt nach dem Löschen der IP-Adresse vom Provider also keine Möglichkeit mehr, erwischt zu werden.

Ist dieses Beispiel richtig? :))

Der reine Download einer solchen Datei ist im Prinzip die Erstellung einer Privatkopie und rechtlich auch als solche anzusehen. 

Zunächst mal kommt es auf die Quelle des Downloads an. Konvertiertst du z.B. ein Youtube-Video, handelt es sich bei der Quelle um Youtube und damit ist diese Quelle in keinem Fall "offensichtlich rechtswidrig". 

Mehr Infos findest du hier: 

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

wrestlingqueen 
Fragesteller
 19.12.2015, 15:01

Im Umkehrschluss heißt das also,wenn die Quelle des Downloads illegal ist, ist auch der Download illegal , oder hab ich das jetzt falsch verstanden? (:

Interesierter  19.12.2015, 15:19
@wrestlingqueen

Nicht ganz. 

Nur, wenn es sich um eine "offensichtlich illegale Kopie" handelt, auf die du zugreifst, ist der Download illegal. Dies ist z.B. regelmäßig bei Filesharing Portalen der Fall. 

Gerade bei den großen Portalen, die großen Konzernen angehören oder bei Portalen, die auf ihrer Seite massenhaft Werbung schalten, darfst du davon ausgehen, dass es sich um eine rechtmäßige Kopie handelt. 

wrestlingqueen 
Fragesteller
 19.12.2015, 15:25
@Interesierter

Ok, danke, sie haben mir sehr geholfen ((:

ThomasMorus  19.12.2015, 16:49
@Interesierter

Lieber Interesierter,

es tut mir Leid, aber das ist sachlich falsch. Man darf in keinem Fall davon ausgehen, dass ein Video rechtlich einwandfrei ist, nur weil es bei Youtube hoch geladen wurde. Denn Youtube hat nicht die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der dort veröffentlichten Videos. Nach §10 Telemediengesetz ist der Anbieter von Portalen lediglich verpflichtet rechtswidrige Inhalte seiner Nutzer zu löschen, sobald ihm die Rechtsverstöße bekannt werden.

Wenn etwa Chartmusik verwendet wird, um ein Video eines privaten Youtubers mit nur 40 Abbonenten zu unterlegen, dann muss ich davon ausgehen, dass er die notwendigen Lizenzrechte wahrscheinlich nicht besitzt.

Da hat es auch schon Urteile gegeben. Welche genau habe ich nicht im Kopf.

In der Quelle, die du selbst verlinkt hast (offenbar ohne sie zu lesen), heißt es:

You Tube ist derzeit das bekannteste, aber nicht einzige Angebot von kleineren oder größeren Videofilmchen. [...] Wenn das derart heruntergeladene Filmchen offensichtlich rechtswidrig erstellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann man auch auf diese Weise das Urheberrecht verletzen.

Ich bitte dich derartige Auskünfte zukünftig nur noch zu geben, wenn du dir über die Rechtslage 100% sicher bist. Deine falsche Antwort hätte wrestlingqueen und ihre Klassenkameraden in ernste Schwierigkeiten bringen können.

Besonders ärgert mich in diesem Fall, dass du offenbar meine Antwort (die ja vor deiner veröffentlicht wurde) nicht lesen wolltest, bevor du selbst geantwortet hast. Darin habe ich die Sachlage ja bereits genau erklärt.

Interesierter  19.12.2015, 17:24
@ThomasMorus

Lieber ThomasMorus,

was du schreibst, ist theoretisch alles richtig. Aber wie soll eine offensichtlich illegale Kopie in Youtube für einen einfachen User erkennbar sein?

Es stellt sich nicht die Frage, ob die Kopie tatsächlich illegal ist oder nicht, sondern es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Illegalität der Kopie für einen durchschnittlich gebildeten User offensichtlich ist. 

Genau hier liegt das große Problem aller Abmahner. Dein angeführtes Beispiel mit dem Youtube-Anbieter und den 40 Followern greift nicht. 

Es reicht nicht aus, wenn der User Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Die Unrechtmäßigkeit muss offensichtlich sein. Woher soll ich wissen, welche Lieder gerade in den Charts sind? Woher soll ich wissen, ob es sich bei den hier verwendeten Titeln um freie Titel handelt? Woher soll ich wissen, ob der Einsteller nicht doch die Rechte hat? Schlicht und ergreifend weiss ich es nicht. Und ich bin als User nicht verpflichtet, das zu ergründen. Ich mache mich erst dann strafbar, wenn die Illegalität offensichtlich zu Tage tritt.

Zeige mir ein einziges Youtube Video, auf welches dies zutrifft.

ThomasMorus  21.12.2015, 12:59
@Interesierter

Das Beispiel mit der Chartmusik habe nicht ich mir aus den Fingern gesaugt, sondern es stammt von Christian Solmecke, dem führenden Urheberrechtsanwalt, bei dem auch führende Youtuber und Netzwerke Klienten sind.

https://www.youtube.com/watch?v=Inv-Xgp77Js

Es wird in juristischen Bewertungen ein gesellschaftliches Grundwissen vorausgesetzt. Und welche Lieder oder Filme gerade populär sind, und die Tatsache, dass aktuelle Medien normalerweise nicht umsonst im Internet zur Verfügung stehen, würde in einem Verfahren definitiv als bekannt vorausgesetzt.

Du hast in deinem Beitrag zu Grund gelegt, "was du theoretisch nicht wissen könntest." So denken aber Juristen (inkl. Richter nicht). Sie würden zu Grund legen, was durchschnittlich bekannt ist, und was daher bekannt sein muss.

Um mit Solmecke zu sprechen "Da muss nun wirklich auch der Blödeste checken: das geht hier nicht mit rechten Dingen zu."

Du kannst mir aber natürlich gerne widersprechen und als Beleg wieder drei Quellen verlinken, die du vorher nicht gelesen hast.

Interesierter  21.12.2015, 13:19
@ThomasMorus

Und welche Lieder oder Filme gerade populär sind, und die Tatsache, dass aktuelle Medien normalerweise nicht umsonst im Internet zur Verfügung stehen, würde in einem Verfahren definitiv als bekannt vorausgesetzt.

Genau das ist der Springende Punkt! Du findest praktisch alle aktuellen Musiktitel bei Youtube. Beispiel gefällig? Die aktuelle Nr. 1 der MTV Hitlist ist Adele mit "Hello". Ich würde mal sagen, dieser Titel wurde 2015 veröffentlicht, ist zweifellos aktuell und dürfte deiner Aussage nach nicht umsonst im Internet zur Verfügung stehen.

Diesen Titel findest du kostenlos auf Youtube hier: https://www.youtube.com/watch?v=YQHsXMglC9A

Nun die Frage: Handelt es sich dabei um eine legale Quelle oder nicht? Nun, damit wäre deine oben angeführte These widerlegt. 

ThomasMorus  22.12.2015, 11:17
@Interesierter

Aus irgendeinem Grund, scheinst du der Meinung zu sein, dass das was ich sage, irgendwie juristisch strittig wäre. Wenn ich in meiner juristischen Bewertung irgendeinen Punkt berühre, über den es verschiedene Fach-Positionen gibt, weise ich darauf hin.

Das Chart-Beispiel ist aber nicht strittig. Es wurde in zahllosen juristischen Fachblogs diskutiert. (Nicht nur im verlinkten Video von Christian Solmecke, dass du ja mal wieder keine Lust hattest anzuschauen) Beispiel: http://www.it-recht-kanzlei.de/musikvideos-youtube-runterladen.html

Die konkret angewendete Rechtslage richtet sich leider nicht nach deiner oder meiner Auslegung von Gesetzesparagraphen, sondern nach der ständigen Rechtsprechung und dem Konsens, den Richter und Juristen über einen Sachverhalt haben.

Das war aber auch nur ein Beispiel. Andere Videos, die von der Rechtsprechung als "offensichtlich rechtswidrig" betrachtet werden, sind zum Beispiel neue Hollywood-Filme.

Auszug aus dem erläuternden Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechts des deutschen Bundestags von 2006 (Drucksache16/1828)

Soweit ein Film vor oder kurz nach der Kinoauswertung im Internet erscheint, ist eine Kopie schon jetzt nach § 53 Abs. 1 UrhG illegal. Denn vor dem Verkauf unverschlüsselter Exemplare bzw. vor der Ausstrahlung des Films im frei empfangbaren Fernsehen sind alle Kopiervorlagen gegen den Willen des Rechtsinhabers zustande gekommen und damit offensicht- lich rechtswidrig hergestellt.

Man darf ja gerne seine "Meinungen" und "Thesen" zu allem haben. Und man darf sich selbstverständlich auch irren. Wenn man aber anfängt anderen Rat zu erteilen, und ein falscher Rat potentiell katastrophale Folgen haben kann, dann hält man sich doch zurück, wenn man sich nicht 100% sicher ist.

Interesierter  22.12.2015, 13:22
@ThomasMorus

Ich wollte dir lediglich an einem praktischen Beispiel aufzeigen, wie schwierig es ist, die für eine strafbare Handlung zwingend notwendige Voraussetzung "offensichtlich illegal" nachzuweisen. 

Theoretisch hast du Recht, Praktisch ist das bei nicht so einfach. Die Veröffentlichung eines Filmes, der noch aktuell in den Kinos läuft, ist das eindeutig. Aber schon mit dem Datum der Erstausstrahlung im TV wird es schwieriger, da nicht zwingend vorausgesetzt werden kann, dass der interessierte Nutzer genau wissen kann, wann welcher Film zum ersten Mal im Free-TV kommt bzw. kam. Bei Musik ist der Nachweis auf diese Weise gar nicht möglich, da auch aktuelle Musik legal auf YouTube veröffentlicht wird. 

Und an dieser Stelle möchte ich noch auf ein anderes Problem in deiner Argumentation aufmerksam machen: Um an die Identität des Users zu kommen, müsste dessen IP zum Zeitpunkt des Downloads erfasst werden. Dies ist ohne entsprechende Tracking-Tools, die die Downloads der Datei in Echtzeit erfassen, nicht möglich. Der flächendeckende, nicht anlassbezogene Einsatz dieser Erfassung ist jedoch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Users. Daher dürften die hieraus gewonnenen Daten als Beweis einer Tat vor Gericht nicht verwendet werden. 

ThomasMorus  22.12.2015, 23:13
@Interesierter

So es reicht. Du scheinst zu glauben, dass das alles hier ein intellektuelles Spiel ist. Wir tauschen hier aber keine Positionen, Argumente und Thesen aus, wie in einer Schulstunde oder einem Hauptseminar.

Du hast einer Minderjährigen eine falsche Rechtslage erklärt und sie damit in eine fälschliche Sicherheit bei der Einschätzung realer juristisch relevanter Tathandlungen gewiegt.

Als ich dich darauf hingewiesen habe, dass deine Erklärung der Rechtslage sachlich falsch war, bist du auf "im Praktischen funktioniert das alles nicht so" umgeschwenkt. Meine Zitate, Links und Einschätzungen von Rechtsanwälten hast du einfach ignoriert. Dabei sind es genau diese Bewertungen, die zeigen, wie auch ein Richter die Lage bewerten würde.

Es gibt bei Youtube Inhalte die ein Richter als "offensichtlich rechtswidrig" bewerten würde. Und wenn es darüber zu einem Verfahren käme, würde der Downloader dafür auch belangt. Man darf eben nicht jedes Video dort herunterladen, sondern muss vorher den Kanal und sein Angebot auf augenscheinliche Plausibilität prüfen.

Stattdessen hast du immer wieder mit "Aber es ist theoretisch denkbar, dass jemand so etwas nicht weiß" argumentiert. So denken Juristen nicht. Richter gehen in ihrer Bewertung davon aus, dass die "im Verkehr erforderliche Kenntnisse" jeder hat. Nicht weil diese Kenntnisse tatsächlich "jeder hat" sondern weil sie "jeder haben muss."

Im übrigen haben wir in Deutschland seit letztem Wochenende die Vorratsdatenspeicherung. Provider müssen alle IP-Adressen und Zugriffe für 10 Wochen speichern. Auf richterlichen Beschluss können diese Daten in einem Verfahren verwendet. (Es ist mir schleierhaft, wie man das nicht mitbekommen haben kann. Die Medien waren am Freitag voll mit Meldungen)

Du willst scheinbar unbedingt glauben, dass du bei Youtube ohne auch nur einen Gedanken zu verschwenden herunterladen darfst, was du willst. So funktioniert aber Recht im Internet und im gesamten Leben nicht. Es wird immer vorausgesetzt, dass du dir minimale Gedanken darüber machst, was du tust.

Du selbst darfst natürlich gerne glauben und tun was du willst. Aber hör verflixt nochmal auf minderjährigen Kindern Ratschläge zu geben, die sie in Teufels Küche bringen können.

Ich kenne mich offensichtlich in den Details des Urheberrechts und in der Rechtsprechung besser aus als du. Aber auch ich überlege mir drei mal, bevor ich irgendeine Frage beantworte: "Bist du dir wirklich sicher?" und "Was ist wenn du dich irrst? Könnte der Fragesteller dann in Schwierigkeiten kommen?"

Wenn ich mir bei einer der Fragen nicht sicher bin. Beantworte ich die Frage gar nicht. Würde ich dir auch anraten.

Mfg. Thomas Morus

Interesierter  23.12.2015, 01:16
@ThomasMorus

Hast du eigentlich das von dir verlinkte Video von Christian Solmecke mal angeschaut bzw. den von dir verlinkten Artikel bis zum Schluss durchgelesen?

Nach seiner Definition ist eine Quelle schon dann nicht mehr "offensichtlich illegal", wenn nur die Möglichkeit besteht, sie könnte legal sein, oder wie er es so schön ausdrückte, "...selbst dem Dümmsten stehts auf der Stirn geschrieben, dass er da raffen muss, das das hier nicht geht...".

Als Beispiel führt er aus: "Ihr findet auf einer deutschen Seite die Top 100, die Charts zum Download kostenlos bereit. Und da muss auch wirklich der Blödeste checken, das geht hier irgendwie nicht mit rechten Dingen zu. Wenn es dann noch viele Po..o-Pop-Ups gibt und die gesamte Seite einen dubiosen Eindruck macht, dann muss man wirklich alle Alarmglocken anschalten und sich überlegen, hey, das kann echt nicht korrekt hier sein."

In der Fragestellung wird nach einem "einfachen Download" und nach "einer Datei" gefragt. Die Diskussion ging hier um die großen Portale wie z.B. YouTube, also ganz bestimmt keine dubiose Seite, auf der auch mit Sicherheit keine Po..o-Pop-Ups zu finden sind. Schon alleine die Frage, "Ist YouTube" überhaupt eine deutsche Seite?" ist auf den ersten Blick mit NEIN zu beantworten. YouTube hat seinen Sitz in San Bruno, Kalifornien, USA und welche Urheberrechte dort gelten, weiss Lieschen Müller aus Wanne-Eickel gewöhnlicherweise nicht!

Deine Belehrungen decken sich nicht mit der Darlegung des von dir selbst zitierten und verlinkten Christian Solmecke. Von einer Prüfpflicht des Downloaders spricht Solmecke nicht. Nein, es muss "OFFENSICHTLICH", also auf den ersten Blick klar und deutlich erkennbar sein. Genau das und nichts anderes habe ich ausgeführt. 

Weiter liegt die Beweislast beim Kläger. Die Probleme, auf die ein Kläger stößt, wenn er gegen einen User vorgeht, wollte ich dir aufzeigen. Aber auch das interessiert dich scheinbar überhaupt nicht.

Lies dir einfach mal diesen Teil des Fazits aus dem von dir verlinkten Inhalt durch: "Ein Konvertierung und Speicherung der Audiospuren eines YouTube Videos ist daher – mangels entgegenstehender Urteile oder einer Gesetzeslage – grundsätzlich erlaubt." Was für die Tonspur eines Musik-Videos gilt, gilt auch für die Bildinhalte oder für Filme. Das UrhG macht hier keinen Unterschied. Das heisst, ohne entsprechende Urteile gibt es die von dir behauptete ständige Rechtsprechung bzw. den von dir behaupteten Konsens nicht.