Vermieter beschränkt Internetzugang?


18.01.2020, 16:25

Edit: ein eigener Anschluss wird vom Vermieter höchstwahrscheinlich nicht erlaubt und ist ohne größeren Aufwand auch nicht machbar. Daher fällt diese Option leider weg.

11 Antworten

Wenn der Vermieter sagt, sie "soll" diesen Anschluss nehmen, kann sie sich doch auch im Prinzip selbst einen Internetanbieter aussuchen, damit sie dann ihren eigenen Internetanschluss hat, oder?

Legt euch in diesem Fall am besten einen Internet-USB-Stick zu, er erkundigt euch welche Anbieter wieviele GB zum Download anbieten und wählt dann das beste Angebot.

Das eigene Handy als mobilen Router zu benutzen, davon würde ich eher abraten, wenn sie das Limit dafür verbrauchen will, dann hat sie später nichts mehr davon, wenn sie dann zum Beispiel unterwegs ist.

Wie da die genaue Rechtslage ist kann ich dir nicht sagen, aber ich gehe Mal davon aus, dass der Vermieter, der ihr den Internetanschluss zur Verfügung stellt, dafür sorgen muss, dass keine illegalen Seiten oder welche mit pornographischen Inhalt aufgerufen werden, den letztendlich haftet er für die freigegebenen Inhalte, bzw. wenn Ermittlungsbehörden darauf aufmerksam werden sollten, da es sein Abschluss, wird er als erstes verdächtigt und muss dann beweisen können, dass er es nicht war!

Deswegen kann man davon ausgehen, dass der Vermieter im Recht sein wird, wenn er diese Sicherheitsvorkehrungen trifft, auch wenn er unwissentlich nicht zu 100% alle Inhalte gesperrt worden sind.

Falls der Vermieter wirklich nur eine einfache FritzBox hat scheint hier irgendwas anderes nicht zu stimmen.

Denn grundlegend bietet die FritzBox die Möglichkeit bestimmte Zugangsprofile zu verteilen und da auch "Jugendgefährdende Inhalte" (der BjPM oder so) zu blockieren. Das bezieht sich aber lediglich auf Internetseiten und idR. nicht auf irgendwelche Spiele die du über den Launcher aufm Desktop startest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kann ja auch sein, daß alles außer Port 80 und 443 gesperrt ist, oder eben eine Whitelist Sperre.

.... kann er nicht. Was sollte er mit Eurem Anbieter zu tun haben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was habt ihr denn vereinbart?

Wenn ihr euch auf "kommt auf jede Internetseite,auf die man kommen will" geeignigt habt, dann müsste auch youporn mit drin sein, angenommen man möchte auf die seite.

Notfalls würde ich den vermieter abmahnen und gegebenenfalls dann vor gericht gehen.

Übrigens

kann der Vermieter sich verteidigen mit dem Argument,dass er dafür Sorge zu tragen hat,dass keine illegalen Dinge über den Zugang passieren?

Er muss dafür keine sorge tragen, "störerhaftung" in dem bereich ist mittlerweile abgeschafft. Es haftet nur der, der die straftat begeht.

Internetzugang meint eben nicht datenintensive downloads und online Spiele daddeln.

Will man das, beschafft man sich seinen eigenen Surfstick oder plug & surf LTE-Highspeed-Zugang aus der Steckdose: Vodafone GigaCube, Telekom MagentaMobil Speedbox u. ä.