Angenommen der Download von einem speziellen Film/Video ist illegal bzw. kostenpflichtig. Was wäre, wenn man beim schauen einfach aufnehmen würde?

6 Antworten

Der Nutzer Justinianus hat zwar die richtige Webseite, aber den falschen Absatz fett markiert:

Anders sieht es aus, wenn das Angebot heruntergeladen wird. Zwar habe man das Recht auf eine Privatkopie – aber nur sofern die Quelle nicht offensichtlich illegal ist, wie es aktuell zum Beispiel bei kinox.to der Fall wäre.

Werden auf einer Seite alle neuen Kinofilme angeboten, sollten Nutzer daher besser die Finger von der Privatkopie lassen. "Dann muss auch der Dümmste stutzig werden", sagt Solmecke.

mit dem Abfilmen tust du das gleiche, als wenn du dir die Filmdatei aus dem Browsercache oder dem Quelltext der Seite pulst - du legst dir eine Privatkopie an. Und da wird's wahrscheinlich (kommt auf die konkrete Seite an, aber ich denk mal, ich weiß schon, worauf die Frage abzielt) illegal.

Ist überhaupt überprüfbar, ob ich es aufgenommen habe? Also falls mein PC beschlagnahmt und untersucht wird, klar. Aber würde die Website theoretisch überhaupt merken, dass ich "heimlich" aufgenommen habe?

Da würde ich allenfalls an eine vertragswidrige Handlung denken; nicht aber an eine Urheberrechtsverletzung, soweit in der Frage von einer legalen Quelle die Rede ist.

Guck´ mal da:

Rechtliche Grauzone  

Machen sich Nutzer von illegalen Streamingdiensten strafbar?

22.06.2015, 08:54 Uhr | dpa

Unter Juristen ist umstritten, ob Streaming legal ist oder nicht. (Quelle: blickwinkel/imago)


Noch immer ist nicht geklärt, ob das Streaming von Internetvideos zulässig oder strafbar ist. Während es die Bundesregierung und auch manche Anwälte für unbedenklich halten, steht eine höchstrichterliche Entscheidung dazu noch aus. Nutzer von Streaming-Seiten im Netz befinden sich also in einer rechtlichen Grauzone. Kritisch wird es, sobald eine Streaming-Software installiert wird.


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Schauen sich Nutzer auf Streaming-Seiten illegal bereitgestellte Filme an, stellt sich die Frage, ob sie sich des Raubkopierens schuldig machen. Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden.

Solange Streaming-Nutzer also nur gucken, können sie eventuell noch nicht dafür belangt werden. "Beim Streaming findet in der Regel keine Kopie auf der Festplatte des Nutzers statt", beruhigt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Allerdings gebe es andere Juristen, die sagten, beim Streaming entstehe eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher. "Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus."


Die schlimmsten Download-Fallen im InternetDownload kann illegal sein

Anders sieht es aus, wenn das Angebot heruntergeladen wird. Zwar habe man das Recht auf eine Privatkopie – aber nur sofern die Quelle nicht offensichtlich illegal ist, wie es aktuell zum Beispiel bei kinox.to der Fall wäre.

Werden auf einer Seite alle neuen Kinofilme angeboten, sollten Nutzer daher besser die Finger von der Privatkopie lassen. "Dann muss auch der Dümmste stutzig werden", sagt Solmecke.


Aufpassen bei der Streaming-Technik

Ein anderes Problem besteht, wenn der Nutzer das Streaming-Angebot weitergibt – selbst wenn er das unwissentlich tut. "Aufpassen muss man bei der Streamingtechnologie, die man benutzt", warnt Solmecke. Denn für manche Streaming-Seiten installierten Nutzer eine kleine Software: Während sie gucken, geben sie im Hintergrund gleichzeitig die Daten weiter, wie in einerTauschbörse. Weil sie damit die Inhalte vervielfältigen, verletzen sie das Urheberrecht. Eine bekannte Seite, die diese Technologie nutzt, ist Popcorn Time, gibt Solmecke ein Beispiel.

Skeptisch werden sollten Nutzer also immer dann, wenn sie eine Zusatzsoftware installieren müssen. Insbesondere bei Bundesliga-Streams bedienten sich Webseiten häufig dieser Peer-to-Peer-Technik, weil es ein Live-Angebot sei, auf das viele gleichzeitig zugreifen wollen, warnt Solmecke


http://www.t-online.de/computer/internet/id_71555182/grauzone-streaming-machen-sich-nutzer-von-illegalen-streamingdiensten-strafbar-.html

Mir ist die Grauzone beim Streaming durchaus bewusst, aber das war ja nicht meine Frage. Ich habe in den Details erwähnt, dass ich von einem legalen Streamingangebot ausgehe und habe dazu gefragt, ob das aufnehmen des Bildschirms, während ich den Film o.ö. schaue, obwohl ein kostenpflichtiger ö.a. download angeboten wird, illegal wäre bzw auch einen Strafbestand hätte.
MfG

Bei ner Bildschirmaufnahme wird aber kein Ton aufgenommen :D.

Ich kanns ja einfach mit Programmen aufnehmen, mit denen YouTuber zb Lets Plays aufnehmen. z.b. OBS

@Amago

Trotzdem illegal ...

Natürlich ist bereits das Abfolgen strafbar
Sonst würde ja jeder mit Kamera ins Kino gehen

Das Anschauen bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, stört also niemanden, downloaden ist illegal! Wenn du aber nur den Bildschirm aufnimmst sollte das in Ordnung gehen.