Abhängigkeitsverhältnis in Beziehung bei Arzt/ Physiotherapeut/ Psychologe Patient, etc.?

5 Antworten

ich kenne beide Seiten, war als Patientin schon in Arzt verliebt und ein Patient war auch in mich verliebt (bin selber im Gesundheitswesen), mit dem Arzt ist es nie was geworden, aber ich habe mich mit einem Geschenk bei ihm für die wertschätzende Behandlung bedankt, wenn er mehr hätte wollen, hätte er also die Chance gehabt, auf mich zuzukommen....ich wollte ihm nicht zu nahe treten, daher habe ich nichts weiter versucht. Schließlich will ich mich nicht lächerlich machen!

Mit dem Patienten hatte ich ein paar Dates, nachdem seine Behandlung abgeschlossen war, habe ich ihn nach einer Verabredung gefragt. Er hat sich sehr gefreut und wir waren auch kurz zusammen.

Es sind halt gewisse Bedingungen, die dazu führen, dass man sich verknallt, aber man muss da sehr realistisch bleiben....Gefühle zu haben ist kein Verbrechen, das ist ganz normal und es ist menschlich. Wichtig ist, wie verantwortungsvoll man damit umgeht...

Grundsätzlich würde ich erst die Behandlung beenden (man kann auch Arzt wechseln) oder abschließen, bis man sich annähert...dann ist dieses "Gefälle" oder Abhängigkeitsverhältnis ja nicht mehr vorhanden und man ist gelassener.

Natürlich ist es nicht verboten, aber eben für eine therapeutische Beziehung wenig hilfreich, wenn sich der Arzt/Therapeut nicht mehr neutral gegenüber seinem Patienten verhalten kann, weil Gefühle ihm die Gleichbehandlung aller seiner Patienten erschweren, er also diesen einen Patienten extrem bevorteilt und sich ggf, sogar emotional erpressbar macht.

Zudem würde es mich auch irritieren, wenn ein Arzt/Therapeut zu rasch auf meine Annäherung eingehen würde oder mich anbaggert ohne dass man sich kennt, dann weckt es eher den Anschein, dass er schnell Affären eingeht und nicht besonders reflektiert ist.....

Ich bin auch Physiotherapeutin und musste ebenfalls nichts dergleichen unterschreiben. Gerade hier in der Kleinstadt kann es vorkommen, dass man seine Patienten auch privat kennt, oder kennen lernt. Warum sol da keine Liebe entstehen dürfen?

Man muss dann nur auf der Arbeit entsprechend professionell bleiben.

Bei Psychologen fänd ich das übrigens schwieriger... Ich denke, dass man da seinen Patienten auch abgeben muss/soll, wenn sich mehr entwickelt

Ich bin Physiotherapeutin und nein, sowas musste ich noch nicht unterschreiben. Fänd ich auch schwachsinnig. Da wäre ja nichts schlimmes dran wenn da Liebe entsteht.

EstellaJ 
Fragesteller
 18.04.2022, 16:25

Man liest aber manchmal von Fällen, bei denen dann wahrscheinlich eher bei einem männlichen Physiotherapeut unterstellt wird er habe die Patientin angefasst/ bedrängt.

Wirst du oft angeflirtet bei der Arbeit und wie reagierst du? Was machts du wenn dir einer zu nahe kommt?

Nachgewiesene persönliche Bindungen privater Natur werden vermutlich von jeder Kammer (IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer u.a.) ungerne gesehen. Dennoch kann von dieser Stellen nichts getan werden.

Jedoch kann so etwas in Berufsverträgen bereits im Ansatz unersagt werden.

Grundsätzlich spricht nicht's gegen eine Beziehung, sofern beide volljährig und rechtlich gesehen mündig sind. Ärzte legen einen Eid ab, andere Berufsgruppen jedoch nicht und der Eid, beinhaltet auch nicht eine solche Klausel. Zudem ist der Eid in der heutigen Zeit eher ein symbolisches Zeichen und hat meinem Kenntnisstand nach keine wirkliche juristische Bedeutung mehr, da heutzutage alle wesentlichen Vorschriften im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben sind. Ein juristisch wirksamer Eid, der gesetzlichen Regelungen gleichsteht, ist daher in der heutigen Zeit längst überflüssig geworden. Arbeitsvertragliche Regelungen diesbezüglich, sind mir unbekannt und ich wüsste nicht's, wo soetwas existiert. Zudem können natürlich auch gesetzliche und arbeitsvertragliche Regelungen verfassungswidrig sein und das, würde ich hier vermuten, da nach dem Grundgesetz jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, sofern er die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt. Zu diesem Grundrecht gehört selbstverständlich auch, dass jeder eine Beziehung führen kann mit wem er möchte, sofern natürlich beide Partner damit einverstanden sind.

Mfg