Abgebrochene Ausbildung fortsetzen, ein Jahr später?

3 Antworten

das kannst du vermutlich sogar, allerdings nur in dem Betrieb wo du abgebrochen hast, bzw mit deren Zustimmung auch in einem anderen. Und die HWK muss zustimmen.

ArasA  19.10.2014, 23:26

Diese ganzen Bedingungen kann ich nicht nachvollziehen. Gibt genug Azubis die ihren Betrieb wechseln. Nach deiner Ansicht dürfte man nicht den Betrieb wechseln.

Der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen, ja.

Aber wenn die HWK dem nicht zustimmt, dann würde es ja bedeuten, dass der vorherige Abschnitt nicht konform mit der Ausbildungsverordnung gehen würde. Das glaube ich aber nicht. DIe HWK wird wohl eher zustimmen.

rocky1337 
Fragesteller
 19.10.2014, 23:29
@ArasA

Hallo, so wie ich es auffasse, bedeuted dieses, das sie mich wohl fortfahren lassen würden?

ArasA  19.10.2014, 23:32
@rocky1337

Von was für einer Ausbildung reden wir konkret? Ich kann ja mal in die Ausbildungsverordnung schauen.

rocky1337 
Fragesteller
 19.10.2014, 23:35
@ArasA

Rollladen - und Sonnenschutzmechatroniker

ArasA  19.10.2014, 23:49
@rocky1337

Es steht nicht in der Verordnung aber in der Handwerksordnung.

§ 27b

(1) Auf gemeinsamen Antrag des Lehrlings (Auszubildenden) und des Ausbildenden hat die Handwerkskammer die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. [....]

Der Handwerkskammer sind theoretisch die Hände gebunden und muss verkürzen. Du solltest sicherheitshalber deine Zwischenprüfung und alle deine Berichtshefte bereit halten.

Ansonsten kannst du noch über § 37 der Handwerksordnung dich zur Gesellenprüfung zulassen

rocky1337 
Fragesteller
 19.10.2014, 23:51
@ArasA

Okay, ich danke dir !

Ob du die alte Ausbildung fortsetzen kannst, kann dir nur die dortige Handwerkskammer beantworten. Dass du dich jetzt mit deinem damaligen Chef gut verstehst, kann zwar helfen, nützt aber nichts, wenn die Handwerkskammer dagegen ist. Eine Ausbildung soll ja nicht zur Beliebigkeit verkommen

Auf gemeinsamen Antrag von euch beiden könnte es klappen. Siehe hierzu § 7 BBiG. Es muss aber von der Ausbildungsordnung vorgesehen sein § 5 BBiG,

Dein Chef soll bei der Handwerkskammer fragen, wie man das organisiert.