Abführmittel als streich strafbar?

9 Antworten

Ja, das ist eindeutig Körperverletzung, da das körperliche Wohlbefinden nach der Einnahme der Abführmittel schlechter ist als vorher. Um den Straftatbestand der Körperverletzung zu erfüllen ist es nicht notwendig, daß die Beeinträchtigung dauerhaft ist. Als Gesundheitsschädigung gilt auch das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Siehe dazu Tröndle und Fischer, Beck’scher Kurzkommentar StGB, § 223, Rn. 6

Das wäre dann schwere Körperverletzung, nicht zu empfehlen. Außerdem ist das kein Streich. Es gibt andere Dinge, aber nicht so etwas.

Das kann als Körperverletzung gelten.

Das ist kein Geheimtipp, sondern ein ganz schlechter Tipp! Ja, das wäre Körperverletzung und damit strafbar. Im übrigen bist du kein Arzt und kennst den Gesundheitszustand dieses Menschen nicht, da kann alles mögliche passieren. Im schlimmsten Fall könnte daraus sogar eine gefährliche Körperverletzung werden.

Eventuell ist der "Geheimtip" Dir eventuell von der "Gegenseite" geflüstert worden - Eine Klage kann durchaus erheblich viel mehr Schaden anrichten, als ein Abführmittel.

Ansonsten: Ein rezeptfreies Abführmittel hat durchaus einen starken Eigengeschmack und sollte auffallen. (Beispiele : Sennesblätter / Magnesiumsulfat)

Wirklich böse Menschen wissen normalerweise, wie sie die Justiz auf ihre Seite ziehen.

Man kann auf Rache übrigens auch verzichten- bringt eh nur Ärger.