Staatsangehörigkeitswechsel, muss ich vorher meine alte Staatsangehörigkeit entfernen lassen?

6 Antworten

Zunächst musst du wegen der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nichts unternehmen.

Sobald die Einbürgerungsbehörde feststellt, dass du eingebürgert werden kannst, bekommst du eine sogenannte EINBÜRGERUNGSZUSICHERUNG ausgehändigt. Hiermit wendest du dich an deine Heimatbehörden und beantragst die Entlassung aus deiner bisherigen Staatsangehörigkeit.

Mehrstaatigkeit kann möglich sein.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-p-ausnahmen.html;jsessionid=821F0C846C71BB65F4B942979DEA41B0.s3t2?nn=400114

oder:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/geburtsortprinzip/_node.html;jsessionid=821F0C846C71BB65F4B942979DEA41B0.s3t2

Wenn du EU-Bürger/in oder Schweizer/in bist, kannst du deine alte Staatsbürgerschaft auch behalten.

Frag aber sicherheitshalber bei der Behörde für die Einbürgerung nach, auf laienhafte Antworten aus einem Ratgeberforum würde ich mich nicht verlassen. Auch würde ich mich nicht darauf verlassen  dass die alte Staatsbürgerschaft automatisch weggeht.

Das passiert eigentlich automatisch. D.h. Du musst da nicht irgendetwas abmelden.

Jedoch kannst Du Dich, ausserhalb der Einbürgerungsbehoerte, informieren, ob Du Deine jetzige Staatsbuergerschaft behalten kannst. Das ist zum Beispiel der Fall wenn Du irgendeine Art von Eigentum im Herkunftsland hast. Dann kann man argumentieren, dass man das Eigentum verlieren könnte und somit am besten die Staatsbürgerschaft zusaetzlich behaelt.

Doppelte Staatsbürgerschaft hat natürlich auch seine negativen Seiten. Was ist wenn irgendentwas passiert? Wer ist dann zuständig für Dich? Dann schiebt die eine Seite das auf die Andere.

Nochmal: Keine Notwendigkeit irgendentwas zu machen.

Danke, ich denke ich brauche keine doppelte Staatsbürgerschaft.        Wie sicher bist du dir, dass ich das vorher nicht machen muss?

ob ich schon vorher meine alte Staatsangehörigkeit entfernen lassen muss

das weiss keiner. keiner kennt deine staatsangehörigkeit und das staatsangehörigkeitsrecht deines heimatlandes................

Ich vermute ins Blaue hinein, dass die Behörde in Deutschland, die ggf. Deine deutsche Staatsbürgerschaft anerkennt, sich darum kümmert, die türkischen Behörden davon in Kenntnis zu setzen.