Freier Mitarbeiter und Steuern (Finanzamt): Einkommenserklärung abgeben?

6 Antworten

Hallo Apache2,

im Prinzip ist das schon richtig, was die anderen schreiben. Deine Tätigkeit ist freiberuflich und wird in einer separaten Anlage Steuererklärung angegeben.

Ob Du als Student darum kommst, kann Dir das Finanzamt am besten sagen. Ich würde mal anrufen und mich durchfragen, entgegen dem Klischee sind die Finanzbeamten meistens sehr freundlich und hilfsbereit.

Eine weitere Alternative zum teuren Steuerberater sind Lohnsteuerhilfevereine, die machen normalerweise allerdings nur Steuererklärungen von angestellten Arbeitnehmern. Aber Nachfragen kostet nix, außer etwas Zeit.

Grüße, viel Erfolg , Martin

Vielen Dank für deine Hilfe, ich rufe einfach morgen da mal an ! :)

Natürlich musst Du das Einkommen aus dieser Tätigkeit in Deiner Steuererklärung mit angeben. Ich bin z.B. als freier Dozent für diverse VHS tätig. Meine Einnahmen aus dieser Tätigkeit gebe ich in meiner jährlichen ESt. an und diese wird von einem Steuerberater gefertigt.

Wenn Du für Deine Tätigkeit eine Rechnung schreibst und ggfs. auch MwSt. geltend machst dann benötigst Du einen entsprechenden Gewerbeschein.

Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter, weil du nicht auf meine Fragen eingegangen bist. Also muss ich mich jetzt bei dem Finanzamt melden und nur am Ende eines Jahres so eine Erklärung abgeben? Ich muss nur einen Bogen auffüllen, indem steht wie viel Nachhilfe ich gegeben habe und den an das Institut schicken, die zahlen mir das Geld dann auf's Konto, also ich habe nix mit MwSt und sowas zu tun.

  • Einkommen aus selbständiger Arbeit ist dem Finanzamt anzuzeigen. Hierbei musst du eine formlose Gewinnermittlung beifügen (bzw. ab 17.500,- € Umsatz die Einnahmenüberschussrechnung auf dem entsprechenden Formblatt).
  • Der Gewinn wird der Summe der Einkünfte zugerechnet. Hierfür musst du eine Einkommensteuererklärung anfertigen (Anlage S).
  • Wenn dein Umsatz im Jahr 17.500,- € nicht übersteigt so kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dann musst du keine Umsatzsteuer erklären, darfst aber auch auf Rechnungen keine USt. ausweisen. Auch zum Vorsteuerabzug bist du nicht berechtigt.
  • Wenn dein zu versteuerndes Einkommen 8.130,- € im Jahre 2013 (8.004 in 2012) nicht übersteigt so fällt keine Einkommensteuer an.

Wie wäre es mit einem Steuerberater?

Danke für die Antwort, ich bin Student, ich glaube nicht, dass ich mir einen Steuerberater leisten kann...

@Apache2

Ich glaube dass du dir ein Verfahren wegen möglicher Steuerhinterziehung noch weniger leisten kannst.

Du kannst dich reinlesen in die Materie, allerdings wird dies auch Zeit beanspruchen, die ist bei Studenten ja auch nicht immer so weit verbreitet.

@kevin1905

Wie teuer ist denn so ein Steuerberater bei sowas relativ einfachem? Ich will hier auch nicht wie ein Krimineller behandelt werden, ich mache das seit 3 Wochen und habe noch gar kein Geld ausgezahlt bekommen, ich habe keine Ahnung von diesem Bürokratie Zeug und will einfach nur meine Ruhe haben.

@Apache2

Anrufen, fragen.

Wenn du keine Lust auf die Bürokratie hast dann darfst du nicht selbständig tätig werden. Ist leider - hier spreche ich aus Erfahrung - unvermeidbar. Man kann sie nur delegieren. Die Delegierten arbeiten i.d.R. aber nicht für lau.

Musst du selber abwägen.

Du musst Dich in jedem Fall beim Finanzamt melden. Du brauchst nämlich eine Steuernummer und die gibt dir das Finanzamt. Das Finanzamt wird dir außerdem sagen können, ob deine Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Diese Begrifflichkeiten werden oft vermischt, das macht aber einen Unterschied. Und ja: Du musst dann eine Einkommensteuererklärung abgeben. Im Normalfall bis zum 31.05. des Folgejahres. Das Finanzamt wird dir allerdings auch eine Aufforderung für eben diese Steuererklärung schicken, dann ist die Frist allerdings meist sehr kurz (höchstens 14 Tage) und man sollte entsprechend alles vorbereitet haben. Du solltest also eine Buchhaltung führen. Alle Einnahmen und Ausgaben die mit deiner freiberuflichen/gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen, müssen dort aufgelistet sein. Da du nur wenig Umsatz machst, empfehle ich Dir von der Kleinunternehmerregelung gebrauch zu machen, sodass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer einziehst und aufführst. Entsprechend kannst du aber auch keine Vorsteuer bei deinen Ausgaben geltend machen. Da du vermutlich nur geringe Ausgaben hast, fällt dies aber nicht weiter ins Gewicht und erspart dir die Arbeit der Umsatzsteuervoranmeldung.

Für die Einkommensteuer wird dein Einkommen berücksichtigt. Also das, was am Ende übrig bleibt. Einnahmen abzüglich Ausgaben. Hier spielen deine privaten Ausgaben keine Rolle. Sondern nur die, die mit der freiberuflichen/gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen.

Und auch wenn du nur Student bist: Mache zeitig einen Termin mit einem Steuerberater. Dieser kann dir 1. sagen, welche Ausgaben du geltend machen kannst und 2. deine Steuererklärung erledigen. Entgegen der großen Angst kostet das auch nicht die Welt, wenn du die Unterlagen gut vorbereitet hast. Ich habe im letzten Jahr 250 € bezahlt und das bei hauptberuflicher gewerblicher Tätigkeit. Im Gegenzug haben die Tipps vom Steuerberater für eine Steuerersparnis von über 1.000 € gesorgt. Es ist das Geld also allemal wert.

Danke für deine Antwort! Ich mache dir ein Kompliment, damit du auch schnell antworten kannst.

@Apache2

Bei dem Bogen bin ich nun tatsächlich überfragt. Das würde ich das Finanzamt fragen. Prinzipiell weiß ich, dass eine Rechnung geschrieben werden muss auf dem auch die Steuernummer steht. Es kann aber sehr gut sein, dass es in Zusammenhang mit Übungsleitern Sonderregelungen gibt. Übungsleiter und darunter dürftest du tatsächlich fallen, haben übrigens auch einen besonderen Steuerfreibetrag: http://www.steuertipps.de/beruf-job/nebenjob-ehrenamt/uebungsleiter-und-ehrenamtler-erhalten-2013-mehr-steuerfrei

Wenn dir dein Geld auf diesen ausgefüllten Bogen ausbezahlt wird, kläre doch bitte mit deinem Auftraggeber wie er das macht - denn im Normalfall braucht auch er für ausbezahlte Beträge eine Rechnung. Es kann aber durchaus sehr gut sein, dass da eine Sonderregelung genutzt wird, die mir nicht bekannt ist, weil ich mit Nachhilfelehrern noch nie etwas am Hut hatte.

Nein, die 3 Wochen sind überhaupt nicht schlimm. Alle haben immer Angst vor dem Finanzamt, weil man die grässlichsten Geschichten hört. Meine Erfahrung ist: Anrufen und denen ein Loch in den Bauch fragen. Die sind wirklich total freundlich und vermuten nicht hinter jedem gleich einen fiesen Steuerhinterzieher.

@MrsKoch

Vielen Dank, du beruhigst mich echt damit! Ich hatte schon richtig Angst, dass die am Ende denken, ich sei ein Krimineller und ich eine Anzeige bekomme wegen den 3 Wochen :(Ich werde da morgen anrufen! :)

Grundsätzlich ist JEDES Einkommen steuerpflichtig. Die 450 € steuerfreies und versicherungsfreies Einkommen gelten nur für MiniJobs. Dabei zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer und auch die Sozialabgaben. Was du da machst,

ist organisierte Schwarzarbeit

Klar, ich arbeite schwarz und aus diesem Grund spreche ich auch mit dem Finanzamt ne? Das macht Sinn! Danke für nichts.

@Apache2

Da du nur für einen Auftraggeber arbeitest, ist das eine "Scheinselbständigkeit" die nur dazu dient die fälligen Sozialabgaben zu hinterziehen.

Dein "Auftraggeber" ist eigentlich dein Arbeitgeber und du weisungsgebunden und in einen Terminplan eingebunden. Von einer "freien" Tätigkeit ist da also keine Rede.

@DerHans

Ich glaube SIe verstehen das nicht richtig: ich bin nicht weisungsgebunden, ich kann arbeiten wenn ich Zeit habe, oder ich lehne Schüler ab! Ich bin nicht fest bei ihm eingestellt!

wieder mal eine Schwachsinnsantwort von DerHans.

Ignoriere den einfach !