Hallo zusammen.
Eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit hatte ich. Derzeit befinde ich mich in einer Pilotenausbildung, aber nicht bei einer Flugschule, sondern bei einem Flugverein. Angenommen ich bekomme von dem Verein für die bezahlten Kosten eine Rechung/Quittung, inwiefern kann ich die steuerlich absetzen?
Aus anderen Gründen gehe ich sowieso die Tage zum Gewerbeamt um mein Gewerbe anzumelden und habe daran und dabei gedacht, schaden könnte es nicht, zu versuchen, die Ausbildung in mein Gewerbe mit reinzunehmen.
Ich habe relativ wenig Info zu diesem Thema finden können, doch konnte ich der Info zumindest entnehmen, dass es evtl. davon abhängig sei, ob die Ausbildung eine erste Ausbildung ist.
In meinem Falle habe ich weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch ein abgeschlossenes Studium. Sonst habe ich finden können, dass u.U. nur bis zu 4,000€ als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können?
Eines was ich finden können, was aber ja schon sehr hilfreich war:
"Wird eine Privatpilotenlizenz erworben geht man davon aus, dass vor allem private Interessen und persönliche Neigungen eine Rolle spielen. Deshalb wird der Kostenaufwand meist steuerlich nicht anerkannt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Privatpilotenlizenz eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Hier kommt wieder die durchgängige Ausbildung vom Privatpiloten bis zum Verkehrsflugzeugführer zum tragen, so dass die entstandenen Kosten als Werbungskosten abziehbar sind."
Diese Ausnahme würde eben in meinem Fall zutreffen, denn mein Ziel ist es eben, früher oder später Berufspilot zu werden, nur halt nicht über den "normalen" weg einer professionellen Flugschule.
Über jegliche Auskunft wäre ich sehr sehr dankbar!