Ab welchem Abstand vom Bordstein parkt man nicht mehr?

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Es ist nicht maßgeblich, was ein Polizist dazu sagt. Wichtig ist wie der Verkehrsrichter das sieht! Als Maßstab gilt immer noch, daß der Abstand zur Bordsteinkante weniger als 30 cm betragen sollte.

claushilbig  08.05.2018, 22:57

Als Maßstab gilt vor allem, dass 3,05 Meter Fahrbahnbreite bleiben müssen - wenn das mit 30 cm Abstand nicht geht, dann darf man da auch nicht mit 30 cm Abstand parken, das wird auch jeder Verkehrsrichter so sehen!

Menschenleben gehen vor Bequemlichkeit ...

Auch wenn die Frage schon ziemlich alt ist, doch noch einen Antwort, weil ich die anderen "unbefriedigend" finde:

Die StVO sagt, dass "an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren" ist (§12(4)) - das heißt für mich eigentlich möglichst "auf Kontakt", das schafft aber nicht jeder Autofahrer. Im Allgemeinen wird daher ein Abstand von bis zu ca. 30 cm toleriert, da hat fourseasons Recht.

Aber: Wer parkt, muss grundsätzlich eine ausreichende Durchfahrtbreite lassen, die gängige Rechtsprechung legt die Grenze bei 3,05 Metern an (2,55 m maximale Fahrzeugbreite + 25 cm Sicherheits-/Rangierabstand auf jeder Seite).

Wer es nicht schafft, dicht genug an den Bordstein heran zu fahren und so zu parken, dass diese Durchfahrtbreite gewährleistet ist, darf an dieser Stelle überhaupt nicht parken.

Wer so blöd Parkt, dem wünsche ich das er sich mal schön den Ar... verbrennt bei einem Wohnungsbrand. Vielleicht wird dann endlich verstanden was die Opfer durch machen müssen.