Ab wann Steuerklasse 6?

3 Antworten

Nur der Hauptjob hat die Steuerklasse 1.

Beim Nebenjob gibt es 2 Versionen. Entweder, man macht den als Minijob unter pauschaler Versteuerung/Abgaben, dann darf man nicht über 450 Euro verdienen und man dann keine Steuerklasse, der AG zahlt ja pauschal und nicht unter deinem Namen.

Aber es gibt eben auch die sozialversicherungspflichtige Version und da hat man die Steuerklasse 6. Hier kann man mehr als 450 Euro verdienen, man muss es aber nicht. Der AG kann die Leute dann sehr flexibel nach Bedarf einsetzen und muss nicht immer drauf achten, dass nicht zu viel Stunden gearbeitet werden.

Bei dir ist es wohl die zweite Variante, dann ist alles korrekt. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, ob da was von pauschal oder versicherungspflichtig steht.

Was du tun kannst, sprech mit deinem AG, ob man den Job nicht umwandeln kann in die pauschal versteuerte Variante.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Steuerklasse 6 kommt eigentlich nur bei einem Zweitarbeitsplatz in Frage.

Hast du denn deine Lohnsteuermerkmale nicht rechtzeitig vorgelegt?

Dann ist das vorgeschrieben.