Ab wann spricht man von Bauerwartungsland?
Hallo,
wie in dem Titel beschrieben ist die Frage, Ab wann spricht man von Bauerwartungsland?
Laut definition: "In der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird das Bauerwartungsland definiert als Flächen, bei denen eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist."
Das Grundstück ist aktuell nur "Wiese" und befindet sich in einem Flächennutzungsplan, und die offen Lage des Plans ist auch schon geschehen.
Meine Gemeinde bestimmt das Grundstück bereits als Bauerwartungsland, obwohl sie mir mit keiner "Sicherheit", wie laut definition erwartet, die weiteren schritte hin zum Bauplatz sicher sagen können/wollen.
Das hat bzgl. dem Erbe aus einem Ladwirtschaftlichen Betrieb Steuerliche Gründe, bezogen auf die Wertsteigerung von Wiese auf Bauerwartungsland.
Kann man ohne diese Sicherheit, das Grundstpck trotzdem als Bauerwartungsland bezeichnen?!
3 Antworten
Meiner Meinung nach nicht, für dich ist es eine landwirtschaftliche Fläche.
Die Aussage der Gemeinde bedeutet in meinen Augen, dass sie irgendwann die Absicht haben diesen Bereich in den Wirkungsbereich eines Bebauungsplan aufzunehmen- ob Wohn, Gewerbe oder Mischgebiet - bleibt abzuwarten. Wann dieser Plan rechtswirksam wird- kann dir die Gemeinde nicht mitteilen solange der Plan nicht überall genehmigt wurde.
Selbst mit Plan-hier gibt es auch ausgewiesene Naturschutzflächen, kannst du hier nicht zwingend von einer Wertsteigerung ausgehen. Es wäre denoch eine Fläche, die ich aktuell nicht verkaufen würde.
Die Gedanken muss sich der Steuerberater des Betriebes machen - wenn es soweit ist.
Flächen, die nicht erschlossen sind und auch noch nicht als Bauland ausgewiesen sind, können Bauerwartungsland darstellen. Bei Bauerwartungsland wird erwartet, dass diese Areale zu Bauland werden, weil das beispielsweise ein Flächennutzungsplan so vorgesehen hat.
Vorliegend wäre vielleicht das Bekunden des Bauwillens mehrere potentieller Bauherren gegenüber der Kommune zielführend.
Wenn du rechtlich bauen darfst weil die Erschließung gesichert ist aber das Grundstück tatsächlich noch nicht erschlossen ist.
Sicher wird es hier Experten geben, die das dann noch einmal besser wissen.