Wer bezahlt bei einer Erbauseinandersetzung die Abtrennung eines Grundstücks?
Meine Schwester und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Wir haben uns über die Aufteilung geeinigt. Ich habe vor 18 Jahren ein Baugrundstück von meinen Eltern bekommen, habe damals die Kosten für Vermessung und Grundbucheintrag selbst bezahlt. Meine Schwester soll nun ein entsprechendes Grundstück erhalten, möchte aber die Vermessungskosten nicht alleine tragen.
3 Antworten
Zweck der Erbauseinandersetzung ist bekanntlich, dass unter vollem Einverständnis der Beteiligten eine Aufteilung des Nachlasses mit dem Ziel der endgültigen Auflösung geschieht. Die Kosten trägt die Gemeinschaft nach Erbteilen. Von dieser allgem. Regel kann natürlich abgewichen werden, gefordert werden kann dieses nicht. Es muss eine Einigung erzielt werden. Es gilt Vertragsfreiheit ..... und der Appell zur Vernunft und vielleicht Großzügigkeit. Wer also etwas mehr, vorteilhaftes oder auf besonderen Wunsch bekommt, sollte bei Kosten also nachgeben. Der alte Vorgang mit V.kosten zählt hier nicht oder wenig, da es ganz andere Voraussetzungen waren, vielleicht sogar eine Schenkung! Der Nutzen ist jetzt 18 Jahre groß!! Oder ist hierbei etwas (immaterielles/emotionales) nicht berücksichtigt?
deine Schwester provitiert von dieser Aktion also soll sie auch die kosten tragen
dann bekommt sie halt kein abgeteiltes grundstück, wenn sie die kosten nicht tragen will