Ab wann sind DDos-Angriffe Legal?

7 Antworten

Ddos Angriffe sind alle illegal.

eine DDOS-Atacke ist nicht unbedingt illegal. Das ist eine Grauzone. Wenn du dich zum Beispiel mit Freunden verabredest, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Seite zu besuchen um bspw. darüber zu reden, dann ist das legal, egal, wie viele Freunde das sind.

Bricht der Server bzw. die Bandbreite dabei zusammen, dann kann nur der Betreiber etwas dafür.

Nimmst du ein Programm dafür oder Software, die dafür gemacht ist, eine Seite auf die Weise zu attackieren, gelangst du in den grauen Bereich, da du hintergedanken trägst, jemandem persönlichen Schaden zuzufügen. Und wenn es dann NACHWEISBAR ist, dann ist es strafbar. :D

Eine Seite wird aber dadurch nicht zerstört. Ist sie nicht erreichbar, weil zu viele Zugriffe darauf stattfinden, muss der Betreiber nach einer Lösung für das Problem suchen.

Wenn jemand Parkplätze in einem Parkhaus anbietet und er lässt zu viele rein, sodass ein extremer Stau entsteht, sind nicht die Autofahrer schuld. :)

Oskar2002xd 
Fragesteller
 02.06.2016, 21:39

also ich wollte das über Cmd.exe machen...ich denke die Server meiner Schule brechen schnell zusammen da die Lehrer einen Has gehen Technik habe und deswegen kaum ihn gesichert haben...aber die eine. Hier schreiben es ist illegal und du jetzt es ist eine Grauzone...also was nun?

Sabotaz  02.06.2016, 22:58
@Oskar2002xd

Du kannst selbst unter der öffentlichen Absicht eine Seite lahmzulegen einen Internetaufruf starten, dass mehrere Leute auf eine Seite zugreifen. Wird diese Seite dadurch lahmgelegt, ist das nicht strafbar.

Machst du eine DDoS-Attacke, die also mit Software eingeleitet wird, dann ist das eine Grauzone. Bisher greift kein Gesetz explizit in diesem Fall (auch nicht "Straftatbestand der Computersaboutage" :D ). Es kann zu einem Einzelfall kommen durch den es entschieden wird, bspw. durch ein Oberlandesgericht. Dazu liegen noch keine Urteile vor, weshalb man da keine feste Aussage treffen kann.

Das Gesetz sagt aus, dass es strafbar ist, die Datenverarbeitung erheblich zu stören, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist.

Das heißt - lebt ein Unternehmen von seiner Webseite, wie zum Beispiel Amazon, Ebay, Lufthansa etc., dann störst du mit einer DDoS Attacke erheblich die Arbeit und die Einnahmequelle deines Opfers - das KÖNNTE dann ein Exempel werden und strafbar sein, aber für eine genaue Aussage fehlt dazu ein Richterspruch.

Attackierst du eine Seite einer Schule - ja, dann attackierst du die Seite der Schule um dein Können im IT-Wesen unter Beweis zu stellen und Lehrer eventuell auf dein Talent aufmerksam zu machen. Die Schule lebt nicht von dieser Seite. Eine normale Schule gehört zum öffentlichen Dienst und sollte dadurch keinen wirtschaftlichen Schaden davontragen können.
Und das erstrecht nicht durch eine kurzzeitig lahmgelegte Internetseite.

Fazit: Ich seh da rechtlich keine Probleme.

Aber du siehst, es gibt keine konkrete Antwort darauf. Wir hängen in Deutschland noch weit hinterher, was das Cyberspace angeht. Gesetzliche Regelungen und Richtlinien fehlen uns noch zu Hauf und so lange gibt es noch Grauzonen.

Sabotaz  02.06.2016, 23:06
@Sabotaz

Achso! Ich will dich nicht dazu animieren, das zu machen! Böse böse! Nein nein!

Moral ist wichtig.

Es ist falsch soetwas zu tun!

Ich wollte dir lediglich deine natürlich nur theoretische Frage beantworten.

Johnny168  10.01.2021, 20:51
@Oskar2002xd

Wozu soll das gut sein? Ich habe kein Verständnis dafür.

Das darfst du nur machen wenn es dein Netzwerk ist oder der Besitzer es dir erlaubt hat.

Oskar2002xd 
Fragesteller
 02.06.2016, 19:28

ok...also lieber nicht :(

infinitywarfare  02.06.2016, 19:31

Macht trotzdem

Hackman2018  24.03.2017, 01:14

Eine Erlaubniss für eine DDOS Attacke braucht man nicht. Internet ist schließlich immer noch eine rechtsfreie Zone!

Lies dir mal § 303b StGB (Computersabotage; https://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html) durch.

Zusammenfassung: (D)DoS-Attacken sind (ohne Erlaubnis des "Opfers") illegal ;-)


Sabotaz  02.06.2016, 23:04

Das lückenhafte Ding? Deutsche Gesetze sind sehr schwach und immer Auslegungssache :D

natürlich fügst du der Webseite schaden zu: Sie ist nichtmehr erreichbar (ist egal ob das google oder eben deine schule ist)

Aber wenn du den PC von deinem Bruder/Schwester DoSen willst kannste des machen, im eigenen LAN bist du nämlich Gott (es sei mal außer Frage gestellt wie toll die das finden, dass sie kein inet mehr haben)

AssassineConno2  02.06.2016, 19:50

Nein, es stellt dennovh den Straftatbestand der Computersaboutage dar. und wer DDoS braucht um im eigenen LAN Leute zu ärgern ist winfach doof.

m8fun  02.06.2016, 19:55
@AssassineConno2

Weiste was? Lern erstmal schreiben, bevor du hier rumklugscheißerst. Zufälligerweise darf ich auch bei meinem eigenen Auto die Scheibe einschlagen, da zahlt zwar dann keine Versicherung, aber es gehört mir.

Ich könnte z.B. testen wie lange mein Heimserver braucht, bis er in die Knie geht