Verkäufer verlangt Ware zurück

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...weder nach dem Fernabsatzgesetz noch nach den Mängelgewährleistungsvorschriften der §§ 434 ff. BGB hat der Verkäufer ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Nach § 346 BGB kann man nur zurücktreten, wenn man dafür einen vertraglichen oder rechtlichen Rücktrittsgrund hat. Wenn in dem Kaufvertrag nichts Entsprechendes geregelt ist, kann der Verkaufer, ob mit oder ohne Anwalt, auch nicht zurücktreten...

also scheint alles nur der Versuch reiner Angstmache und vermeiden einer negativen Bewertung zu sein....

Das gilt aber auch bei gebrauchter Ware?

Vielen Dank schonmal für diese Antwort!

@Dizore

...Ferndiagnose, ohne genaue Detailkenntnis, ist immer schlecht, aber Vieles spricht dafür...

@NORDANWALT

Ich danke vielmals für die Antwort. Ich habe noch ein paar Tage zeit bevor ich antworten muss und werde noch weitere Meinungen dazu einholen. Mal sehen wie es danach weitergeht.

ignorier ihm... du hast das rechtlich ersteigert und wenn es kaputt ist, muss er dafür grade stehen. er hat kein recht darauf, vom kaufvertrag zurück zu treten...

Schwierige Sache... :( ich glaub schon dass er vom kaufvertrag zurück treten kann, aber so einfach kann das nicht sein :/

Das Teil gehört dir - Punkt.
Es gab Unstimmigkeiten - die wurden aber beigelegt=Fall erledigt.

ich glaube der haendler hatte angst das du ihn verklagen würdest oder so deswegen hat er dir mit dem anwalt gedroht ..........