Ab wann gilt ein Dachgeschoss als Wohnfläche?
In unserem Haus (Eigentum) haben wir im Dachgeschoss 2 Schlafzimmer, 1 Kinderzimmer und ein Bad.
Zusätzlich noch einen Mehrzweckraum, der dem Trocknen von Wäsche und dem Unterstellen von 2 Kommoden und diverser Dinge dient, die man aufheben möchte, aber nicht täglich braucht. Meine Frau bügelt auch dort . Die Wände sind gedämmt und mit Rigipsplatten abgedeckt.
Mein Nachbar meint, wir müssen diesen Raum als Wohnraum anmelden.
Stimmt das?
4 Antworten
Das ist eine Wohnimmobilie, somit per se Wohnraum.
Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was Dein Nachbar meint und worauf er sich beruft.
Das ist völlig egal, ein Dachausbau ist nur bedingt genehmigungspflichtig, da ihr am Dach als solches nichts geändert habt und es sich um ein Einfamilienhaus handelt (bei einer WEG wäre das was anderes, wegen Teilungserklärung) muss das nicht genehmigt werden. Letztlich ist es jetzt ja auch nur ein Speicher, halt eben isoliert).
Wir haben auch zwei Fenster eingebaut um Licht zu haben und dass wir wegen der Wäsche auch lüften zu können. Das stört ihn auch. Aber beim Fenstereinbau wurde nichts an den Sparren oder sonst irgendwas verändert, die Fenster sind auch nciht groß.
Es gibt eine Regelung, dass, wenn Dachfenster einen gewissen Prozentsatz der Gesamtdachfläche nicht überschreiten sie auch nicht genehmigungspflichtig sind. Das findet man bestimmt irgendwo im Netz oder Du fragst bei Eurer Lokalen Baukommission.
Dies ist so nicht richtig. Entscheidend ist, wie das Dachgeschoß ausgebaut wurde, was man aus der Frage nicht erkennen kann.
Zum Beispiel auf die entsprechende Landesbauordnung, bzw. auf die erforderliche Baugenehmigung.
Wurden die Vorschriften bezüglich der Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes beachtet?
Ist das Dachgeschoss in der Wohnflächenberechnung des Wohnhauses berücksichtigt?
Sind die Räume im Dachgeschoss beheizt, Licht vorhanden, haben sie Türen und Fenster, ist eine Wärmedämmung vorhanden, ist die Raumhöhe mindestens 2,20 m?
Ja, es wurde alles nach Vorschrift ausgeführt. Habe alles anhand der Bauordnung überprüfen lassen.
Wenn du meine 3. Frage mit JA beantworten kannst, muss die Wohnfläche nachgetragen werden und somit kann sich auch der Einheitswert erhöhen.
Nein, das kann ich nicht mit ja beantworten.
Und was trifft nicht zu?
Du suchst doch Antworten zu deiner Frage.
Dann müsste man doch davon ausgehen können, dass du Gegenfragen auch beantwortest. Oder interessiert es dich nicht mehr?
Die Raumhöhe wird nicht erreicht und es gibt auch keine Heizung
Nein, das braucht ihr nicht.
Sag der solm sich um seine eigenen Probleme kümmern
Er meint, dass sei ursprünglich beim Vorbesitzer unseres Hauses ein reiner Trockenspeicher gewesen und wir durch Dämmung, Rigipsplatten einen Wohnraum daraus gemacht hätten. Wir haben den Raum isoliert, weil er sonst eine Kältebrücke vom Dachgeschoss gewesen wäre und die Platten haben wir drin weil schließlich Wäsche dort drin aufgehängt wird