Ab wann darf man spenden?

7 Antworten

Beim Lastschriftverfahren braucht man wenn man noch nicht voll geschäftsfähig ist die Unterschrift des Verfügunmgsberechtigten für dieses Konto. Man kann aber auch eine Überweisung veranlassen.

Mein Vorschlag: Gib Deinen Eltern das Geld das Du spenden willst und füllt beide zusammen die Überweisung aus. Dann hast Du das Gefühl eben etwas Gutes und Sinnvolles getan zu haben.

Da solche Organisationen ja auch eine Unterschrift und ein Lastschriftverfahren benötigen.

Warum sollte man sich auf so einen Quatsch einlassen? Wenn du etwas spenden willst, kannst du Geld in eine Dose stecken, einen Verrechnungsscheck schicken oder überweisen.

Lastschriftverfahren braucht nur, wer dir ein Dauerabo andreht, um dir permanent Geld abzuziehen.

Unter 18 Jahren brauchst du die Einwilligung der Eltern.

BGB § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.

Spenden kannst Du, egal wann und wem Du willst. Allerdings das Thema Bank/Überweisung/Lastsschriftverfahren ist ein andere Bereich. Da müsstest du mit Deiner Bank reden, ob das geht und Du zu normalen Bankgeschäften berechtigt bist. Aber warum überweist du nicht einmalig Geld und je nachdem, wenn du wieder Geld hast erneut. Oder Du wirst Mitglied bei einer der von Dir ausgewählten Organisationen (passives Mitglied bzw. Fördermitglied), da zahlst du einen Mitglieds- bzw. Förderbeitrag.

Du darfst von deinem Taschengeld spenden.

Eine Spende im Lastschriftverfahren könnte dagegen problematisch sein, hier gibt es seit Februar und angewandt seit August 2014 sehr strenge Regeln, die grundsätzlich den "Verbraucher" - in deinem Fall den Spendenden schützen. Ein schriftliches sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat können wahrscheinlich nur deine Eltern erteilen.

Einen Einwurf in eine Sammelbüchse von deinem Taschengeld ist dir erlaubt.

Du solltest dich über die Organisationen, für die du spendest, vorher im Netz informieren. Es gibt da auch Betrüger, dagegen musst du dir sicher sein.