ab wann ärztliche Krankmeldung fürs Arbeitsamt

10 Antworten

Habe gerade ein ähnliches Problem. Hatte Freitag einen Termin bei der Arge, den ich mir von mir aus telefonisch geben lassen habe. Leider bin ich in der Nacht zu Freitag mit heftigen Magen-Darmbeschwerden aufgewacht und saß mit Unterbrechungen den ganzen Morgen auf Klo. Hab dann einen Schmerztiefpunkt ausgenutzt, um meinen Termin abzusagen. Nachdem es wieder einigermaßen ging, hab ich mich noch mal ins Bett gelegt weil ich erstens fast gar nicht geschlafen habe und zweitens ziemlich kaputt war von den Schmerzen.

Da mein Arzt an dem Tag (Freitags) schon um 12 schließt, hab ich gedacht, dass ich ja 3 Tage mit dem Einreichen des gelben Scheins Zeit habe und die Ärzte im Notfall auch 3 Tage rückwirkend krankschreiben können. Montag rief ich beim Arzt an und man sagte mir, dass es heute sehr voll ist und ich kaum eine Chance hätte dran zu kommen. Also Dienstag....... 3 Tage Frist....... Dienstag sagt mir eine Arzthelferin meiner Praxis, dass der Arzt nur einen Tag rückwirkend krankschreiben kann.

Fazit: Habe meinen Termin verpasst und keinen gelben Schein

Der Arge-Mensch sagt mir jetzt, dass ich nachweisen muss, dass ein wichtiger Grund für meine Terminabsage vorliegen muss. darauf erklärte ich ihm noch mal, wieso ich den Termin verpasst habe. Er meint am Ende, dass ich den wichtigen Grund nachweisen muss. Aber wie soll ich da tun?

Da hab ich nur gedacht (nicht gesagt) das ist gar nicht möglich und bedeutet unterschwellig, dass die Arge oder das SGB2 automatisch von einem absichtlichen Fernbleiben von Arge Terminen ausgeht.

Ich fragte ihn, wie ich das jetzt beweisen soll? Er meint das weiß er nicht. Ich solle mir Rechtsberatung holen oder mich anderweitig informieren. Ich halte das für stark übertrieben und weiß, dass kein Anwalt jetzt noch beweisen kann, dass ich Freitag Magen-Darm-Probleme hatte und der Arge-Typ unmögliches verlangt. Im Übrigen halte ich es für eine böswillige Unterstellung. Wenn ich das beweisen muss, bedeutet das, dass man mir nicht glaubt, sogar vom Gegenteil meiner Aussage ausgeht. Es ist ja nun längst bekannt, dass viele Argen sehr schnell und hart sanktionieren, meist wirkt es so als würden sie nur auf Fehler der Arbeitslosen warten, damit sie sanktionieren können. Es gibt sogar das Gerücht, dass Argemitarbeiter Provisionen für Sanktionen bekommen aber sweit will ich jetzt nicht gehen.

Meine Frage ist nur: Ob und wie soll ich nun beweisen, dass ich am Freitag dieses Magen-Darm Problem hatte?

Headline

Alleine gewisse Urteile von bestimmten Arbeitsgerichten sind höchst fragwürdig. Laut einiger Richter kann der Arbeitgeber schon am ersten Tag eine Krankmeldung verlangen. Ich frage mich wie das gehen soll wenn jemand, wie ich am Freitag, etwas hat, was ihm nicht vom Klo runter lässt oder Beispielsweise bei Fieber nicht aus dem Bett. Wie soll jemand, der nicht aus dem haus kommt, zusätzlich seinen gelben SChein beim Arbeitgeber oder bei der Arge abgeben. Gibt ja unendlich viele Beispiele dafür, dass diese Gerichtsurteile unmenschlich, ja sogar asozial sind.

Ich denke, dass man Stück für Stück die Rechte der Arbeitnehmer entziehen möchte. So reduziert man schon mal den Kündigungsschutz im Krankheitsfall um fast 70%. Jetzt soll noch das Freihandelsabkommen kommen, was unser Arbeitsrecht dem amerikanischen angleicht- also gar keinen Kündigungsschutz uvm.

Laut einiger Richter kann der Arbeitgeber schon am ersten Tag eine Krankmeldung verlangen

Das ist Quark. Lies dies die entsprechenden Urteile mal richtig.

Davon abgesehen ist die Frage fast 2 Jahre alt.........

Die Dreitagefrist gilt nur, wenn sie im Arbeitsvertrag eingeräumt wird. Der Arbeitgeber kann durchaus ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen. An Deiner Stelle würde ich mich bemühen, die krankschreibung schleunigst zu bekommen. Und solltest Du wirklich nicht können, sieh zu, dass der Arzt einen Hausbesuch macht. Es droht Dir ansonsten die Kürzung der Leistungen.

Ich bekomme ja keine Leistung mehr seit Mitte Januar und ALG II habe ich nicht beantragt. Also können die ja nix kürzen :-)

Das mit der 3 Tage Frist hätte ich jetzt auch gesagt. Am besten du lässt den Arzt zu dir nach Hause kommen, wenn du nicht mehr aus dem Bett kommst. Und dann muss es eben ein lieber Mensch zum Arbeitsamt bringen. Gute Besserung.

Zum einen hättest Du Dich gestern schon per Mail beim Arbeitsamt abmelden können - und heute auch schon früher anrufen und Bescheid sagen können.

Zum anderen gibt es Ärzte, die auch Hausbesuche machen. Und eine Drei-Tages-Frist in der Arbeitswelt ist reine Kulanz, es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf.

Woher weißt du denn, wann ich mich bei der AfA telefonisch gemeldet habe und das mit der Email habe ich schon kommentiert. Ich finde es auch daneben, darauf hinzuweisen, dass ich auch Pflichten habe. Du scheinst auch der Meinung zu sein, dass jeder Arbeitslose nur bekommen will und nix dafür tun will. Den Eindruck machst du auf jeden Fall mit so einer Aussage und nur zur Info, ich bekomme kein Geld vom Staat. Zahle momentan sogar die Krankenkasse selber ...

@tondiar

Ups, sorry, das mit den Rechten und Pflichten sollte bei dir gar nicht mit rein. Sorry

@tondiar

Naja, wenn Du so irgendwie gegen neun Uhr schreibst, daß Du Dich "eben" beim Amt abgemeldet hast, dann hinterläßt das nicht den Eindruck, als ob Du direkt um acht (manche machen auch sogar noch früher auf!) als erster angerufen hast.

Und ja, natürlich kannst Du einen Termin unverzüglich per Mail absagen, wenn Du krank wirst. Hättest Du einen Termin beim Notar gehabt, der Dir einen Scheck über 100.000 Euro überreichen will, hättest Du ja auch nicht erst heute kurz vor knapp gehandelt...

das Problem hatten wir auch mal. Dein Arzt hat doch ein Fax, das Arbeitsamt übrigends auch. Wenn nun dein Arzt die Krankmeldung dem Arbeitsamt....

Der Arzt soll noch reinschreiben dass du im Moment nicht fahrtauglich bist bzw nicht aus dem Haus kannst, dann geben Arbeitsämter klein bei!