Ab 01.09.16 bin ich als Angestellter im Außendienst mit meinem Privatwagen unterwegs. Ich habe kein Geschäftswagen. Welche Möglichkeiten habe ich?

4 Antworten

Die 1% Reglung kannst du nur nutzen, wenn es ein Geschäftsfahrzeug/Dienstwagen wäre. Ist es aber nicht, deshalb wird das nix mit der 1% Reglung.

Du musst ein Fahrtenbuch führen und jeden KM, der geschäftlich gefahren wird penibel genau dokumentieren.

Es sind aber auch die privatfahrten mit Km angabe ein zu tragen.

Du kannst dir dann mit dem Cheff vereinbaren, die steuerfreien 30 cent/km erstatten zu lassen, oder du kannst die geschäftlich gefahrenen Km bei den Werbungskosten deiner Einkomenssteuererkläung geltend machen.

Unabhängig finde ich, dass das kein guter AG ist. Denn für den Aussendienst sollte ein seriöses Unternehemne seinen MA Dienstfahrzeuge bereit stellen.

Es ist Dein Auto, nicht der Wagen Deines Arbeitgebers, somit passt 1%-Regelung einfach nicht.

Das beste ist, Du führst ein Fahrtenbuch.

Pro gefahrenem Kilometer kann Dir Dein Arbeitgeber 30 Ct. erstatten, oder Du kannst (was natürlich nicht so günstig ist) die 30 Ct. als Werbungskosten abziehen.

Beim Kauf mit Finanzierung nimm lieber ein Darlehen bei Deiner Bank auf. Da hast Du weniger Probleme, als beim Leasing.

Kann ja kein toller Job bzw. AG sein.

Im Außendienst gehört ein Firmenwagen dazu und damit dann auch die1Prozent Regelung.