autokauf steuerlich absetzen?

7 Antworten

Einen Dienstwagen erhalte ich nicht, das ist es ja.

Ändert es auch nichts daran, das ich wegen dem Beruf überhaupt erst gezwungen war, ein neues Fahrzeug anzuschaffen? Es ist ja zum größten Teil ein Arbeitsutensil das ich zur Ausübung meines Berufes zwingend brauche. Ich könnte mir daher vorstellen, das zumindest ein Teil der Investition absetzbar wäre.

Werde aber nachher mal das Finanzamt anrufen und nachfragen

madquad  11.12.2012, 09:58

Wohl fast jeder Bundesbürger benötigt sein Auto um den eigenen Beruf ausüben zu können und sei es nur dadurch dass man die Arbeitsstelle erreicht. Was kann der Steuerzahler dafür dass Du Dir ein neues Auto anschaffen musst? Warum solltest Du hier irgendwelche Vorteile haben?

Entweder Du nutzt den Wagen als Dienstwagen, setzt voraus dass Du

a. selbständig bist

b. Dein Arbeitgeber Dir den Wagen als Dienstwagen zur Verfügung stellt.

Beides ist nicht gegeben.

Demnach kannst Du zwar Deine beruflich zurück gelegten Kilometer steuerlich geltend machen. Mehr aber nicht. Warum stellt Dir denn Dein Arbeitgeber keinen Firnenwagen?

Klare Antwort Jain.

Ich gehe mal davon aus, das Sie wechselnde Arbeitsorte haben.

Sie können die Wegstrecken, die sie für Ihren Beruf tätigen (Dienstreisen) von der Steuer absetzen. Das können sie entweder pauschal pro Kilometer in Höhe von 30ct ODER sie setzen die tatsächlichen Kosten ab. Bei den tatsächlichen Kosten spielt die Anschaffung des Autos eine Rolle.

NoDiscussion 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 09:19

definieren Sie "spielt die Anschaffung des Autos eine Rolle"

was genau heißt das denn? Das ein Teil des kaufpreises als Arbeitsmaterial absetbar ist?

Ich sammel kassenbons vom Tanken, ein Fahrtenbuch ist mir bei diesem job zu aufwendig, da ich jeden Tag mind 10x die Orte wechsel

für dienstreisen kannst du zum einen die pauschbeträge 30 cent für den gefahrenen km ansetzen oder aber die Fahrtkosten auch mittels individuellem Kilometersatz nachweisen . Bei Berechnung des individuellen Kilometersatzes können alle Kosten, die mit der Unterhaltung des Fahrzeugs im Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden. Hierzu zählen:

Abschreibung;

Reparaturkosten;

Versicherungskosten;

Darlehenzinsen;

Garagenmiete;

Versicherungskosten.

NoDiscussion 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 09:06

Okay, also was heißt das im Detail?

Ich habe mir einen gebrauchten Wagen gekauft da der alte hinüber war. (Alter 10 Jahre, 110.000 km) Kosten: 5300 Euro Versicherung: PH+TK 60 Euro im Monat Garage: 50 Euro monatlich Bisher Reperatur kosten 140 Euro

Welchen teil kann ich genau geltend machen?

ichweisnix  11.12.2012, 09:18
@NoDiscussion

Okay, also was heißt das im Detail?

(Gesamtkosten des Autos / Gesamtzahl der gefahren Kilometer ) * Dienstliche Kilometer

Gibt es einen festen Arbeitsort, dann ist der Weg dahin pauschal mit 30ct / Entfernungskilometer anzusetzen.

Wie rechnest Du denn sonst Deine gefahrenen Kilometer ab? Normalerweise ist mit der Pauschale pro Kilometer (gesetzl. vorgeschrieben) der Verschleiß mit abgegolten. Frag doch mal nach einem Dienstwagen, wenn Du so oft Dein eigenes Fahrzeug nutzen musst.

Als Angestellter kannst Du die Kosten für die Neuanschaffung leider nicht steuerlich geltend machen.

Du kannst nur alle Dienstfahrten erfassen (kein Fahrtenbuch) und mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer geltend machen, natürlich abzüglich evtl. vom Arbeitgeber erstattender Kosten