Darf ich bestraft werden, wenn ich gegen die Schulordnung verstoßen habe, in dieser aber keine Konsequenzen bei Regelverstoß festgelegt sind?

6 Antworten

Das Ausmaß ist im Schulgesetz (nebenbei: bei uns heißt DAS tatsächlich Schulordnung, das was Du meinst, wäre die Hausordnung). Du findest es unter erzieherische Maßnahmen/Ordnungsmaßnahmen.

Wie bei den meisten anderen Gesetzen auch, steht hier aber nur der Rahmen, in dem sich die Konsequenzen bewegen dürfen. Das konkrete "Strafmaß" ist Einzelfallabhängig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

immerhin kann die Schule das Ausmaß willkürlich festlegen...

genau deshalb wird in Fällen wie Deinen die Strafe festgelegt, je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß war. Individualität hat nix mit Willkür zu tun.

Ja ist es. Punkt um. Statt zu jammern und Ausflüchte zu suchen einfach dazu stehen, Strafe akzeptieren und fertig. Wer Sch...e baut sollte auch den Mumm haben dafür grade zu stehen, statt aufs eigene Recht zu pochen und dafür aber Pflichten zu vergessen.

immerhin kann die Schule das Ausmaß willkürlich festlegen...

Genau so läuft das, ja. Dann wird die Schulleitung, ein oder mehrere lehrer gemeinsam beraten, was wohl die geeignete erzieherische Maßnahmen sein wird, um Dich spüren zu lassen, was und in welchem Ausmaß Du etwas falsch gemacht hast.

Und darum gibts auch kein Schulstrafgesetzbuch.

verstoß wird bestraft

Nein. Wenn handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, bei und durch welche Du Gelegenheit hast, Dein Fehlverhalten zu begreifen. Das ist keine Strafe.

Und von Dir wird erwartet, dass Du dies klaglos erträgst und Dich fügst.

Also diskutier nicht, mach was man Dir sagt.

Es speilt keine Rolle was fair ist. Ein Kollektiv hat sich geeinigt, und wird sich dem bedienen.