A2, 1 Monat vor Abläufen der 2-jahres Frist?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja einen Monat vor den zwei Jahren darfst Du die Fahrprüfung ablegen.

Siehe FeV §17 Abs.1

Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html

Airsoftler45678 
Fragesteller
 30.03.2019, 21:40

Dankeschön für deine Antwort :D