Immobilien Spekulationsteuer fuer Ausländer

2 Antworten

Unproblematisch, es sind einfach Einkünfte nach § 23 EStG, für die eine Einkommensteuererklärung wegen beschränkter Steuerpflicht (inländische Einkünfte, ohne hier einen Wohnsitz zu haben).

Die Steuer wird einfach normal in der Steuertabelle abgelesen.

Achtung, falls das Haus geerbt wurde, gilt die 10-Jahres-Frist seit dem Erwerb durch den Erblasser.

Ob ggf. in Neuseeland noch Steuern anfallen ist nach dem dortigen Recht zu entscheiden.

Nach Artikel 6 des DBA zwischen Deutschland und Neuseeland, werden immer in dem Land diese Einkünfte versteuert, in dem das unbewegliche Vermögen (Grundstücke, Land udn Forstwirtschaft) liegt.