Muss die Theorieprüfung innerhalb eines Jahres seit der Anmeldung bei d. Fahrschule bestanden sein oder gilt diese Frist ab d. Antragstellung zur Fahrerlaubnis?
Hallo,
also gilt die Frist von einem Jahr direkt ab der Anmeldung oder erst seit dem Zeitpunkt, an dem man sich bei der KFZ-Stelle um die Fahrerlaubnis bemüht?
Oder wird diese Antragstellung zur Fahrerlaubnis gar bei der Anmeldung zum Theoriekurs abgewickelt?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Dein Antrag bleibt nach der Genehmigung 1 Jahr gültig, in der Zeit kanst du die Theo. Prüfung ablegen wenn nicht musst du den Antrag verlängern lassen. Alles Andere bleibt gültig. (kein Passbild, keine SofortMaß., kein neuer theorie Unterricht)
Die Frist endet nach einem Jahr nach der Antragsstellung zur Fahrerlaubnis.
Ab Antragstellung bei der Behörde.
Also wenn die Behörde Ihn bearbeitet hat genauer gesagt.
die frist gilt ab antragstellung zur fahrerlaubnis. sollte die frist verstreichen darfst du alles wiederholen. inklusive sehtest und ersthelfer kurs. nach bestandener theorieprüfung hast du ein weiteres jahr zeit die praktische zu bestehen.
inklusive sehtest und ersthelfer kurs
da der Sehtest immer 2 Jahre gültig ist und der EH Kurs unbegrenzt, muss beides nach einem Jahr auch nicht nachgeholt werden.