Regelungen A2 bei Vorbesitz B?
Ich habe letztes Jahr im Oktober die theoretische Prüfung für die Klasse B bestanden und im März die Praktische. Nun möchte ich gerne A2 machen und lese im Internet überall etwas von weniger Theorie Stunden bei Vorbesitz B, wiederum sagte mein Fahrlehrer letztes Jahr etwas von einer 2 Jahresspanne und ich meine er sagte, dass wenn man innerhalb von 2 Jahren nach der Klasse B A1/A2/A mache, brauche man keine Theorieprüfung. Nun meine Frage: Kann mir jemand sagen wie da die Regelungen sind, bzw was ich alles noch machen müsste und ob es da etwas mit 2 Jahren gibt (mein nicht die spanne von A1 zu A2)?
2 Antworten
Das mit den 2 Jahren trifft nur bei Aufstieg innerhalb einer Fahrzeugklasse. also von A1 auf A2 und von A2 auf A.
Deine Autofahrkünste haben keinen Einfluss auf deine Motorradausbildung.
Du sparst mit dem B auf A nur ein paar Gebühren (EH, anlegen einer Führerscheinakte usw) . das is Kleinkram.
Sollte es für die verkürzte Theorie eine 2 Jahres Frist geben, dann wäre das keine Mindestfrist wie beim A sondern eine Höchstfrist.
Du mußt eine Neue theoretische Prüfung machen bekommst aber nur 20 Fragen 10 Grundstoff und 10 Zusatzstoff Klasse A und du darfst nur 7 Fehlerpunkte haben.
Theoretischer Unterricht 6x Grundstoff und 4x Zusatzstoff Klasse A.