9 Stunden Flugzeitenverschiebung bei einer Pauschalreise meine Rechte?

2 Antworten

Es kommt darauf an, wie weit vorher die Verschiebung angekündigt wurde. Normalerweise besteht im Falle einer Flug-Vorverlegung ein Anspruch auf Entschädigungszahlung, außer es wurde mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Verlegung informiert. Ausnahmen sind:

Sollten Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen über die Verlegung informiert worden sein und einen Alternativflug angeboten bekommen haben, der nicht länger als zwei Stunden später als der ursprünglich geplante Flug startet, haben Sie kein Recht auf Entschädigung.Sollten Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug über die Verlegung unterrichtet worden sein, jedoch ein Angebot für eine alternative Beförderung erhalten haben, mit der Sie nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit starten und das Endziel spätestens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht haben, so gibt es ebenfalls keinen Anspruch auf Entschädigung.

Am besten im Zweifel mal eine der kostenfreien Seiten wie z.B. flugrecht.de mit der Prüfung des Falles beauftragen.

Du hast es erfasst. Bei nur 9 Stunden hast du keine Chance. Was natürlich nicht heißt, dass du es nicht versuchen kannst. Vielleicht hat ja jemand Mitleid.