privatinsolvenz schwerbehinderung und auto

4 Antworten

Mach Dich beim Amtsgericht schlau, über das Deine Privatinsolvenz beantragt wurde. Nur dort bekommst Du korrekte Informationen.

Hallo monja1995, die Seite die Moonlight angegeben hat stammt von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wenn er keine korrekte Informationen hat...??? Ich war bisher sehr zufrieden mit dieser Seite und mit der persönlichen Beratung.

Gruß: Manndo

Das kann ich mir jetzt wirklich nicht vorstellen.

Ich würde an Deiner Stelle mal direkt mit dem Amtsgericht Kontakt aufnehmen und mich dort erkundigen.

Dann geht vielleicht noch was mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens.

Auch in der Insolvenz darf man sein gewohntes Leben in bescheidenem Rahmen fortsetzen - steht so ungefähr im Gesetz, habe ich die Tage erst gelesen. Daß die Wahrnehmung von erforderlichen Therapien dazu gehört, steht für mich außer Frage. Und wenn Du da nur mit dem Auto hinkommst, geht's eben nicht so. Oder hast Du vielleicht eine besondere Luxuskarosse?

@anjanni

nein nein wenns eine luxuskarosse wäre würde ich es ja verstehn aber es handet sich hier um einen 14 jahre alten ford fiesta calypso mit 60 ps

@moonlight danke für den link werde ich gleich durchschauen

Der 14 Jahre alte Wagen hat doch gar keinen Restwert mehr. Den kannst Du getrost beim Insolvenzverwalter "ablösen"...

Laß ihn beim Autohändler schätzen.

Und pflege ihn gut die nächsten 6 Jahre.

Viele Schuldner besitzen noch ein altes Auto und fragen, ob Sie dieses im Insolvenzverfahren behalten dürfen. Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten.

Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird und andernfalls die Entlassung droht. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter, der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert.

Gehbehinderte Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht darauf, das Auto zu behalten. Vielmehr müssen sie ein kompliziertes Feststellungsverfahren beim Insolvenzgericht beantragen und beweisen, dass die Wegnahme des Fahrzeuges eine besondere Härte darstellen würde - Ausgang ungewiss.

Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter anbieten, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Das heißt er zahlt an den Insolvenzverwalter einen bestimmten Betrag. In der Regel stimmen die Insolvenzverwalter zu, weil sie damit weniger Arbeit haben.

Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen. Ist das Verfahren eröffnet, darf der Schuldner sich von seinem pfändungsfreien Einkommen natürlich ein neues Auto kaufen und damit fahren.

http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-faq/Fahrzeug.html