privatinsolvenz schwerbehinderung und auto
hallo
heute früh rief mich mein treuhänder an das ich mein auto verkaufen müßte und den verkaufswert ihm zahlen muß oder der wert des auto wenn ich es behalten will..nun ist es aber so das ich aufgrund meiner schwerbehinderung 70% GdB G auf ein auto angewiesen bin.. bus und bahn kann nicht nutzen da ich unter angst und panikattaken leide geht das wirklich so einfach??? ..für mich würde es bedeuten das ich meine therapien die ich benötige nicht weiter machen kann .. mein treuhänder ist aber der meinung das wäre alles egal eine schwerbehinderung würde in einem privatinsolvenzverfahren nicht berücksichtigt ist das wirklich so .-... wenn ja was kann ich noch tun
2 Antworten
Das kann ich mir jetzt wirklich nicht vorstellen.
Ich würde an Deiner Stelle mal direkt mit dem Amtsgericht Kontakt aufnehmen und mich dort erkundigen.
Dann geht vielleicht noch was mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens.
Auch in der Insolvenz darf man sein gewohntes Leben in bescheidenem Rahmen fortsetzen - steht so ungefähr im Gesetz, habe ich die Tage erst gelesen. Daß die Wahrnehmung von erforderlichen Therapien dazu gehört, steht für mich außer Frage. Und wenn Du da nur mit dem Auto hinkommst, geht's eben nicht so. Oder hast Du vielleicht eine besondere Luxuskarosse?
Viele Schuldner besitzen noch ein altes Auto und fragen, ob Sie dieses im Insolvenzverfahren behalten dürfen. Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten.
Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird und andernfalls die Entlassung droht. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter, der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert.
Gehbehinderte Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht darauf, das Auto zu behalten. Vielmehr müssen sie ein kompliziertes Feststellungsverfahren beim Insolvenzgericht beantragen und beweisen, dass die Wegnahme des Fahrzeuges eine besondere Härte darstellen würde - Ausgang ungewiss.
Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter anbieten, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Das heißt er zahlt an den Insolvenzverwalter einen bestimmten Betrag. In der Regel stimmen die Insolvenzverwalter zu, weil sie damit weniger Arbeit haben.
Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen. Ist das Verfahren eröffnet, darf der Schuldner sich von seinem pfändungsfreien Einkommen natürlich ein neues Auto kaufen und damit fahren.
http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-faq/Fahrzeug.html