60€ für Heizungswartung?

10 Antworten

Eine undichte Heizung wird ja nicht durch eine Wartung behoben. Das ist eine Reparatur, die zu Lasten des Vermieters geht.

Ein Wartungsvertrag verhindert VIELLEICHT, dass es zu neuen Schäden kommt. Solche Kosten wären umlagefähig.

Die Folgeschäden durch dieses Tropfwasser sind übrigens durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

60 € das ist nicht viel, aber bei mir kostet eine Wartung mit an und Abfahrt rund 250 €---- Keselreinigung,Düsenwechsel,Filterwechsel,Zündelektrode-wechseln,Brenner Wartung,

DerHans  07.02.2016, 10:17

Es geht ja hier um 60 € pro Wohnung.


Die Heizungswartung ist grundsätzlilch vom Betreiber, also vom Mieter zu tragen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, daß die jährliche Heizungswartung durchgeführt wird. Wenn dies der Vermieter übernimmt, dann kann und er wird die Kosten auf die Betriebskosten umlegen. Nebenbei gesagt, seid Ihr mit 60€ sehr gut bedient! Wenn Ihr als Mieter die jährliche Wartung versäumt und oder nicht nachweisen könnt, dann könnte es passieren, daß die Kosten der anstehenden Reparatur von Euch zurück verlangt werden, wenn es sich herausstellt, daß die Reparatur auf die fehlende Wartung zurück zu führen ist. Darauf sollte es kein Mieter kommen lassen, denn durch die fehlende Wartung riskiert der Mieter nicht nur die Heizungsversorgung, sondern im Extremfall auch seine Gesundheit und sein Leben. An der Wartung Geld sparen zu wollen ist eine sehr schlechte Idee! Versuche es selbst erledigen zu wollen, weil man handwerklich geschickt ist, ist ebenso eine wahnwitzige Idee und geht im Allgemeinen nicht gut aus!

albatros  06.02.2016, 14:39

Der Betreiber einer Zentralheizung (wie hier) ist der Vermieter. Seine Kosten darf er in bestimmtem Rahmen abwälzen auf die Mieter im Rahmen der Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung. Auf keinen Fall trifft das für Reparaturkosten zu, nur für reine Brennstoff- und Wartungs- und a. Heiznebenkosten.

BigLittle  06.02.2016, 16:48
@albatros

In der Schule hättest Du für diese Arbeit eine 6 erhalten. Versuch es noch mal.

Puddelchen  07.02.2016, 07:52

Trägt der Vermieter die Wartungspflicht, kommt er ihr aber nicht nach, sollte der Mieter im Wege der Eigenvornahme (§ 536 a Abs. 2 BGB) für eine regelmäßig Wartung sorgen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern oder mit der Miete verrechnen. Der Vermieter hat aber einen Anspruch auf Nachweis der im Jahresabstand durchgeführten Wartung durch Vorlage der Belege (AG Hamburg v. 28.2.1991 – 43 b C 945/91 -). Bei einem Defekt des Gasgerätes muss der Vermieter die Ursächlichkeit zwischen fehlender Wartung und Defekt darlegen (AG Köln WuM 85, 287; vgl. auch OLG Karlsruhe, ReMiet, WuM 84, 267). Vollig abwälzen kann der Vermieter die Kosten nicht! Aber im Extremfall kann er aus mangelnder Wartung entstehende Kosten tatsächlich einfordern wenn er den Zusammenhang herstellen kann!

Ach und noch eins: die Renovierungskosten wegen der Wasserflecken muss der Vermieter tragen. Achtet auf Schimmelbefall.

Wartung und Reparatur sind zweierlei Sachen. Hier sieht es mir eher nach einer Reparatur aus. Diese muss der Vermieter allein bezahlen. Reguläre Wartungskosten fließen als Heiznebenkosten in die Heizkostenabrechnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ein. Keinesfalls können diese extern von den Mietern abverlangt werden.

In jedem Fall muss der V. Originalrechnungen zur Einsichtnahme auf Verlangen vorlegen.