Darf eine Heizungsfirma eine Heizungswartung OHNE Abgasmessung durchführen?

5 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Regeln oder irgendwelche Vorschiften, die den Inhalt einer Wartung vorschreibt. Natürlich gibt es empfehlungen und Wartungsanleidungen der Kesselhersteller.

Wichtig ist was im Wartungsvertrag steht. Nur darauf hat man eigentlich auch anspruch.

Wenn jedoch Leistungen am Brenner (Gas-/Öldüsen, Luftzufuhr etc.) durchgeführt wurden, die eine Veränderung der Abgaswerte nach sich zieht ist eine Abgasmessung zwingend notwendig.

Wenn also die Brennerwartung im Wartungsvertrag enthalten ist, dann ist die Abgasmessung pflicht. Wenn nicht, dann nicht.

normallerweise sollte man eine Abgasmessung als Endkontrolle durchführen Heizungsbau Firma, dan sieht es auch der Schorni das was gemacht wurde am Aufkleber mit zettel Abgaswerte sollte der schorni jetzt mängel finden abgaswerte usw stimmen nicht dann haste die Rechnung bezahlt und kannst der Heizungsfirma wieder nach rennen......................und Reklamieren..................

Das ist tatsächlich so, dass Heizungsfirmen bei Wartungen an Feuerstätten "nur" nach den Wartungsvorschriften der jeweiligen Firmen - Hersteller arbeiten müssen.

Da diese Richtlinien der Kunde aber nicht kennt, wird oft nur durch die Anlage gehuscht und bei Ölheizungen z.B. jedes Mal die Düse gewechselt. Dieses Düsenwechseln ist Unsinn pur.

Was das Messen von Abgaswerten angeht, so dürfen nur Schornsteinfegerbetriebe oder ähnlich qualifizierte Leute derartige Werte messen. Es gibt dafür sogenannte Verbändevereinbarungen, die die gegenseitigen Arbeiten und Qualifikationen zwischen dem Schornsteinfeger Verband und dem Verband von Heizung/Sanitär regeln.

Die Sache mit Messergebnissen ist die, dass sie sich leicht verfälschen lassen und dann die Ergebnisse an Aussagekraft verlieren und dann nicht mehr rechtssicher sind.

Schornsteinfegerbetriebe müssen ihre Messgeräte 2x jährlich von zertifizierten Institutionen überprüfen und ggf. justieren lassen. Das kostet Geld. Heizungsfirmen können ihre Messgeräte dort auch mit dieser Maßgabe abgeben, aber nur 1x jährlich.

Man erkennt diese Geräte, die gewartet wurden, an Prüfaufklebern, die den Wartungsmonat angeben, an dem das Gerät gewartet wurde.

"Alles ganz einfach, wie immer!"

Auch als BSM sollte man sich danach richten was in den Installations- und Wartungsvorschriften der Heizungshersteller vorgegeben wird. Wenn dort ein jährlicher Düsentausch vorgegeben wird, sollte man sich auch daran halten. Als Heizungsbauer verlasseich keine Anlage ohne dass ich die nach gemessen habe, alleine zur eigenen Absicherung. Wer will schon das nach einer Wartung jemand tot in der Wohnung gefunden wird. Für mich spielt dann auch keine Rolle ob das gerät geeicht ist oder nicht. Gravierende Abweichungen gegenüber den Messungen der BSMs gab es bisher nicht.

Alles ganz einfach wie immer.

Gibt immer mehr faule Menschen in diesem Job.
Es ist wichtig das eine Abgasmessung gemacht wird.
Anhand dieser Messung kann man sehen wie es dem Kessel geht oder Brennwertgerät je nach dem was man hat.

Man(n) sieht z.B ob das Geräte eine gute Flamme bildet also (Gassparend). Bekommt die Flamme zu viel Luft oder nicht . Wie ist der Rus-Wert der Anlage. Hat man eine schöne saubere Verbrennung und und und .

Vernachlässigt man das ganze kann man seine Heizung nach der Hälfte der Lebenszeit wegschmeißen. Wo eine gepflegte Anlage mit Jährlichen Messungen und gegebenenfalls nachjustierungen gemacht werden hält die Heizung 15-20 Jahre .
Dagegen hält eine Heizung ohne Wartung und Justierungen vllt 10 Jahre oder weniger .

Fazit - Anhand der Abgasmessungen kann man sehen ob die Werte des Gerätes stimmen . Stimmen die Werte nicht muss man es nachstellen und gut ist .

Für mich handelt eine Firma  die ihre Arbeit nicht Nachprüft und Protokolliert schlicht und ergreifend Fahrlässig.