55€ Bußgeld mit Warnblinker gerecht(Max. 3 Minuten)?

7 Antworten

Anscheinend hast du in 2. Reihe oder im Halteverbot geparkt. Dass man das nicht darf, sollte bekannt sein.

Ausserdem hast du den Warnblinker mißbräuchlich benutzt. Dass man den nicht anmachen darf, um falsches Parken zu rechtfertigen (wozu solltest du es sonst gehabt haben?), weiß man auch.

Bei beiden Verstößen ist es unerheblich, wie lange das Auto da gestanden hat. Auch das weiß man.

Von daher kann ich nicht verstehen, worüber du dich aufregst. In 2. Reihe zu parken kostet alleine 55€. Den Warnblinker unzulässig eingeschaltet zu haben kostet nochmals 5€. Das wurde anscheinend nichtmal geahndet.

...ob die Strafe überhaupt gerecht ist?

Wer sich so egoistisch und rücksichtslos verhält, wie du es gemacht hast, und dazu noch so uneinsichtig ist, hat diese Strafe ganz bestimmt verdient. Den Sinn, dass du einsiehst, was du falsch gemacht hast, hat sie anscheinend leider verfehlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
HfPol110  02.03.2022, 09:15

Weil das Einschalten des Warnblinkers in Tateinheit begangen wurde.

In diesem Fall wird nur das Teuerste geahndet. So gut wie alles wird in Tateinheit geahndet.

Wenn du unangeschnallt, mit Handy am Ohr und angefahrenen Reifen fährst, zahlst du trotzdem nur den Handy Verstoß.

55 Euro, heißt in dem Fall vermutlich halten in 2. Reihe. Wenn Du kein Taxischild auf dem Dach hattest, dann ist es das gerechtfertigte Bußgeld dafür. Ist übrigens irrelevant in welchem Bundesland.

Ich recherchierte und fande dass es eine Strafe von nur 5€ sei.

Tatbestandsnummer 112464:

Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe.
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 58 BKat
55,00€

Guten Morgen,

Deine Erklärung der Polizei gegenüber hat keinerlei Bedeutung, da es keine Rolle spielt, ob da kein Parkplatz frei war. Das gibt Dir nicht das Recht einfach mit Warnblinker stehen zu bleiben und auch noch das Auto zu verlassen. Stell Dir mal vor, dass würde jeder so machen. Jeder hat immer die Ausrede, "war ja nur kurz", "wollte nur schnell"-es gibt halt auch noch andere Menschen auf der Welt!

Warnblinker- sollte eigentlich klar sein, wann man diese einsetzt. Hättest Du diese nicht angehabt, hätte die Polizei vielleicht gar nicht gehalten. Was aber keine Aufforderung sein soll, dies zu wiederholen oder Dein Verhalten rechtfertigt.

Wo gibt es noch eine "Strafe" für 5,--?? Jedes Parken über der Parkzeit kostet schon Euro 15,--, ohne Parkscheibe im Supermarkt Euro 25,--.......

Euro 55,-- tun schon weh, wegen so einem "nur kurz mal". Bei 5,-- würdest Du das selbe wieder machen!

Du solltest selber Einsicht zeigen. Leider ist Dir gar nicht bewusst, warum Du die Strafe erhalten hast. Ganz im Gegenteil, Du meinst sogar noch, Du seist im Unrecht und die Strafe wäre zu hoch. Und das bestätigt wieder mal, welche Autofahrer auf der Strasse unterwegs sind....

Viele Grüsse!

Evtl in 2. Reihe oder im Absoluten Halteverbot. Dazu kommt noch der Mißbrauch von Signaleinrichtung. Einfach so darfst du den Wahrnblinker nicht einschalten.

Find ich gut das die Polizei endlich Mal konsequent war