Welche Abzüge hat man bei einem 450 Euro Job, wenn man diesen zusammen mit seinem Hauptberuf ausübt? Ist beim 450 Eurojob Brutto=Netto?

4 Antworten

Kommt darauf an, ob pauschal versteuert wird (2% durch den ArbG - er kann das auf den ArbN abwälzen) oder mit Steuermerkmalen

Wenn mit Steuermerkmalen versteuert wird, dann erhält eine der beiden Tätigkeiten Steuerklasse VI (sollte dann der Minijob sein) - dann wäre ein hoher Steuerabzug vorhanden, den man aber teilweise mit Abgabe der Einkommensteuererklärung wieder zurückbekommt - aber die Einnahmen aus dem Minijob sind normal zu versteuern.

Daher sollte darauf geachtet werden, daß der Minijob pauschal besteuert wird.

Ansonsten wird nur der Rentenversicherungsbeitrag abgezogen, sofern nicht widersprochen wird.

Ist beim 450 Eurojob Brutto=Netto?

Nur falls dein Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet und du einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht gestellt hast ;-)

Gruß siola55

Du bekommst die Pauschalsteuer von 2% abgezogen, sowie die Rentenversicherung, sofern du nicht explizit per schriftlicher Erklärung davon absiehst.

kevin1905  09.05.2017, 12:59

Naja i.d.R. trägt der ArbG die Pauschalsteuer von 2%.

michi57319  09.05.2017, 14:26
@kevin1905

Er führt sie für den Arbeitnehmer an die Knappschaft ab, aber er schenkt sie doch nicht einfach so her!

Spezialmann  09.05.2017, 16:51
@michi57319

Doch, in der Regel ist das so. Im Gesetz steht, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er 2% Pauschalsteuer abführt oder der Arbeitnehmer Lohnsteuer nach Steuerklasse. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wird die Pauschalversteuerung gewählt. Schuldner der Pauschalsteuer ist der Arbeitgeber. Zwar kann der Arbeitgeber diese arbeitsrechtlich zulässig auf den Arbeitnehmer abwälzen, das kommt aber äußerst selten vor.

michi57319  09.05.2017, 23:15
@Spezialmann

Kevins Aussage impliziert, daß der AG diesen Betrag "bezahlt" und der AN Brutto=Netto erhält. Das ist noch nie üblich gewesen.

Die AN bekommen die Pauschalsteuer abgezogen, ergo einen Nettolohn überwiesen, der AG führt die Beträge an die Knappschaft ab.

Spezialmann  10.05.2017, 17:53
@siola55

Über was soll ich mich da schlau machen? Was steht da anderes als das, was ich geschrieben habe? Da steht (Fettung von mir):

Bei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob

pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oderindividuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.

Außerdem steht da noch:

Die Pauschsteuer von zwei Prozent melden und zahlen Sie an die Minijob-Zentrale.

Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

In § 40a Absatz 2 EStG steht:

Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (...) die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen (...) mit einem einheitlichen
Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben.

Und in § 40a Absatz 5 EStG steht:

Auf die Pauschalierungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist § 40 Absatz 3 anzuwenden.

Und in § 40 Absatz 3 EStG schließlich steht:

1Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. 2Er ist Schuldner der pauschalen Lohnsteuer; (...)

Noch Fragen?

Spezialmann  10.05.2017, 18:03
@michi57319

Kevins Aussage ist vollkommen richtig. Es ist der absolute Ausnahmefall, dass der AG die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dies ist zwar rechtlich zulässig, wird aber so gut wie nie gemacht. Geringfügig beschäftigte erhalten - sofern sie auf die Versicherungspflicht in der RV verzichten - tatsächlich brutto=netto. Und das war schon immer üblich.

michi57319  10.05.2017, 23:24
@Spezialmann

Der AG überweist die Pauschalsteuer an die Knappschaft, zieht sie aber dem AN vom Brutto ab. DAS ist üblich.

Ich kenne das gar nicht anders, als das der AG quasi das Inkasso für die Knappschaft macht.

Würde ein AG die Steuer aus seiner Tasche bezahlen, wäre das eine heimliche Lohnerhöhung für den AN. DAS wäre absolut unüblich.

Spezialmann  11.05.2017, 15:00
@michi57319

Der AG überweist die Pauschalsteuer an die Knappschaft, zieht sie aber dem AN vom Brutto ab. DAS ist üblich.

Nein, das ist absolut unüblich. Ich weiß nicht, woher du dein Wissen beziehst, aber ich sehe mir jedes Jahr mehrere hundert Minijobs bei einer Menge Arbeitgeber an, und ich kann mich nicht erinnern, wann das letzte Mal ein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf seine Arbeitnehmer abgewälzt hat.

Ich kenne das gar nicht anders, als das der AG quasi das Inkasso für die Knappschaft macht.

Dann kennst du dich nicht aus. Macht er nicht. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuer, nicht der Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Grundlagen habe ich oben gepostet, was brauchst du noch, um es zu verstehen?

Würde ein AG die Steuer aus seiner Tasche bezahlen, wäre das eine heimliche Lohnerhöhung für den AN. DAS wäre absolut unüblich.

Nein, ist es nicht. Du hast immer noch nicht verstanden - die Pauschalsteuer ist etwas, was der Arbeitgeber zahlen muss, nicht der Arbeitnehmer. Und der Arbeitgeber muss sie seinem Arbeitnehmer auch nicht abziehen. Damit ist es keine Lohnerhöhung, wenn der Arbeitgeber sie zahlt, sondern er erfüllt damit seine gesetzliche Pflicht.

Außerdem kann der Arbeitgeber nicht "einfach mal so" die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen, dazu bedarf es einer beiderseitigen Vereinbarung.

Würde der Arbeitgeber die "reguläre" Lohnsteuer bei einer Abrechnung nach Lohnsteuerkarte übernehmen, wäre das für den AN ein geldwerter Vorteil, denn hier würde der AG tatsächlich etwas übernehmen, was der AN zahlen muss. Bei der Pauschalsteuer ist das nicht der Fall, denn die muss der Arbeitgeber zahlen.

Wenn du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, tut es mir leid, dann kann ich dir nicht helfen.

Jupp... 450 EUR darfst Du steuerfrei auch zu einem Hauptjob dazu verdienen.